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Gemeinnützigkeit

 
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Thorfi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 16:02    Titel: Gemeinnützigkeit Antworten mit Zitat

ich bin auf der Suche nach Informationen, wie man die Gemeinnützigkeit bei Vereinen anerkennt bekommt. Eine Bekannte hat einen ehrenamtlich arbeitenden Stadtteilverein zur Förderung eines alljährlichen Strassenfestes und Probleme mit der Anerkennung vor dem Finanzamt. Hinweise z.b. Mustersatzung o.ä. wären sehr hilfreich. Hat jemand einen Tipp?
Vielen Dank im voraus, T
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Anerkennung als gemeinnützig wird ja erstrebt wegen der steuerlichen Privilegierung, das heißt, die Allgemeinheit zahlt indirekt mit. Das sehe ich ein z.B. beim Roten Kreuz oder den S.O.S.-Kinderdörfern. Aber warum soll ich als Steuerzahler indirekt ein Straßenfest irgendwo fördern, das dem Vergnügen der Anwohner dient? Das sollen die doch bitte selbst finanzieren, genau so wie wir hier das unsere selbst finanzieren. Ich halte es für völlig richtig, dass das Finanzamt hier restriktiv verfährt.

Gruß,
moro
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Mustersatzung wird dir nicht viel helfen, wenn die tatsächliche Geschäftsführung des Vereines dieser nicht entspricht. Will sagen, es genügt nicht, dem Finanzamt irgendeine anerkennungsfähige Satzung vorzulegen - und gut ist's. Der Verein muss auch dementsprechend handeln. Das wird durch das Finanzamt im Allgemeinen im 3-Jahres-Abstand geprüft - und wehe, wenn sich dann herausstellt, dass die tatsächliche Geschäftsführung nicht dem satzungsmäßigen Zweck des Vereines entsprach! Dann kann die Gemeinnützigkeit rückwirkend entzogen werden, was hohe Steuernachzahlungen nach sich ziehen kann, für welche der Vorstand persönlich haftet!

Informationen über anerkennungsfähige gemeinnützige Zwecke, entsprechende Anforderungen an die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung, sowie zur steuerlichen Haftung findet man in den §§ 52 - 71 AO (Abgabenordnung),
zu finden z.B. hier

JS
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Raider
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Redet doch einfach mal nett mit Eurem zuständuigen Finanzamt. Die erteilen Euch bestimmt Auskünfte, was nötig ist, etc.

Wir brauchten:

Anerkennungswürdige Satzung und Geschäftsordnung
Bericht über die gemeinnützige Arbeit im letzten Jahr
Genau Definition der Vereinsziele und wie man diese Erreichen will
_________________
Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Ich bin juristischer Laie und kein Experte.
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