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Vorstandsbeschlüsse ausserhalb der Amtszeit

 
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Anmeldungsdatum: 05.02.2005
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 18:27    Titel: Vorstandsbeschlüsse ausserhalb der Amtszeit Antworten mit Zitat

Wie wirksam oder unwirksam sind eigentlich Beschlüsse, die von Vorständen gefasst werden, wenn deren Amtszeit schon ausgelaufen ist.
Folgender Fall:
Der Vorstand macht ein Schreiben über den Ausschluß eines Mitglieds. Allerdings sind zu dem Zeitpunkt bereits 7 von 9 Vorständen (incl.1+2. vorsitzender ) schon ausserhalb der satzungsgemäßen Amtszeit (von 2 Jahren) Nach 2 Monaten erfährt der Ausgeschlossene daß der Beschluß über den Ausschluß von einem vorstand erteilt wurde der nun ja schon nicht mehr im Amt war. Wie soll man hier reagieren.
Ist der Ausschluß nun als Nichtig anzusehen, oder hat er dennoch eine Gültigkeit.
(Die Neuwahl ist übrigens in 2 Wochen)
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
war denn schon ein neuer Vorstand gewählt?
ME bleibt der alte Vorstand bis zur Wahl eines neuen im Amt, bzw. bis zur nächsten Mitgliederversammlung nach Ablauf der Wahlzeit.

Gruß
HaweThie
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
der Vorstand wird grundsätzlich für eine durch die Satzung oder durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestimmte Amtszeit gewählt. Sofern die Satzung nicht vorsieht, dass die Vorstandsmitglieder über diese Amtszeit hinaus bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt bleiben, endet deren Amt mit Ablauf dieser bestimmten Amtszeit. Danach sind diese Personen keine Vorstandsmitglieder mehr und können daher keine wirksamen Vorstandsbeschlüsse, z.B. über einen Ausschluss, mehr fassen.

JS
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 06:50    Titel: Antworten mit Zitat

Toll,
das heißt am 9.1.2006 ist unser Verein "führungslos" weil die Amtszeit zwei Jahre dauert.
Leider ist die JHV erst für Anfang Feburar geplant - na hoffentlich fällt da nichts an - oder muss das Amtsgericht für diese Zeit einen Notvorstand bestellen?? Cool
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hawethie,
der Vorstand bleibt nach dem Ablauf seiner Amtsperiode nur dann bis zur Neuwahl im Amt, wenn die Satzung das explizit so vorsieht!
Wenn euer Vorstand am 9.1.2004 für zwei Jahre gewählt wurde, und die Satzung nicht bestimmt, dass der Vorstand bis zur Neuwahl im Amt bleibt, dann endet die Amtszeit eures Vorstandes am 9.1.2006! Ab dem darauffolgenden Tag hat der Verein dann tatsächlich keinen Vorstand mehr!
Also: Plant Eure Mitgliederversammlung lieber vor diesem Termin und nehmt dann gleich eine entsprechende Satzungsänderung vor.

JS
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