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recht.de :: Thema anzeigen - Augenverletzung - zahlt die gegnerische Haftplicht?
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Augenverletzung - zahlt die gegnerische Haftplicht?

 
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gate78
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Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 08:32    Titel: Augenverletzung - zahlt die gegnerische Haftplicht? Antworten mit Zitat

Folgendes Szenario

A und B sind auf einem Strassenfest. A steht hinter B. B zeigt mit dem Daumen über die Schulter und trifft A (unglücklich) direkt ins Auge
A ist eine Woche krankgeschrieben, und bekommt laut Augenarzt vielleicht ein Brille. Kann aber erst nach ca. 3 Woche festgestellt werden, da der Heilungsprozess länger dauern kann.
Falls A nun ein Brille tragen muss, greift die Privathaftplicht von B in solchen Fällen, oder hat A einfach nur Pech, da es ein Unfall war, und muss die Brille selbst bezahlen.

Danke im Vorraus für die Hilfe
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Privathaftpflicht von B sollte unbedingt sofort eingeschaltet und der Vorfall so schnell wie möglich zumindest vorsorglich gemeldet werden, um da keine Fristen zu verpassen.
Die Haftpflichtversicherung greift hier, da es sich ja offensichtlich um ein Versehen/einen Unfall gehandelt hat und nicht um Vorsatz.
Mögliche Kosten, die auf B bzw. dessen Haftpflichtversicherung zukommen:
- Schmerzensgeld für A
- Behandlungskosten der Krankenkasse von A
- Lohnfortzahlung inkl. Lohnnebenkosten des Arbeitgebers von A

A sollte sich rechtsanwaltlich beraten lassen.
Die Kosten des Rechtsanwalts muss ebenfalls die Haftpflichtversicherung von B tragen.
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