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Verfasst am: 06.07.05, 08:05 Titel: Sozialwohnungen zum Verkauf ?
Hallo.
Ist es rechtens das Sozialwohnungen, die nur mit WBS zu bekommen sind,
vom Vermieter, verkauft werden können, auch wenn der Status einer Sozialwohnung noch
für mindestens fünf Jahre besteht.
Wenn Ja. Darf die Miete wegen Modernisierung, z.B. Zentralheitzungseinbau,
von dem neuen Vermieter,so weit angehoben werden , das sich die Kaltmiete fast verdoppelt ?
Vielen Dank.
Verkauf ist freie Verfügung über das Eigentum und deshalb zulässig.
Bei Wohnungen, die noch der Bindung "öffentlich gefördert" unterliegen, sind Modernisierungen mit entsprechender Kostenumlage möglich. Die Relation zur bisherigen Miete spielt keine Rolle. Allerdings sind solche Mieterhöhungen nicht nach den Vorschriften des § 559 BGB (11 % der Modernisierungskosten pro Jahr) möglich, sondern nur im Wege einer geänderten Wirtschaftlichkeitsberechnung und auch nur dann, wenn die "Bewilligungsstelle" zugestimmt hat. (§ 11 Abs. 7 der Zweiten Berechnungsverordnung, § 6 der Neubaumietenverordnung, § 10 Wohnungsbindungsgesetz).
Lassen Sie sich also am besten die Zustimmung der Bewilligungsstelle zeigen.
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