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Wann fängt Prozeßbetrug an??

 
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Machtlos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 11:02    Titel: Wann fängt Prozeßbetrug an?? Antworten mit Zitat

Hallo Forumleser,

was ist Prozeßbetrug?

Ab wann kann man von Prozeßbetrug sprechen?

Beispiel:

Nach der Kündigung, klagt ein Arbeitnehmer auf Bezahlung seiner Überstunden.

In den Schriftsätzen zu dieser Klage und während der Verhandlung beim Kammertermin, macht der Arbeitgeber bewußt falsche Angaben, in dem er behauptet, das er und auch sonst kein anderer im Betrieb von den Überstunden Kenntnis erlangt hätten.

Selbst Absprachen, die zwischen Ihm und dem Arbeitnehmer, bezüglich der Überstunden statt gefunden haben, bestreitet er mit nicht wissen und behauptet die hätten nie statt gefunden.

Da der Arbeitnehmer, das Gegenteil nicht beweisen kann, da auch Zeugen (ehemalige Kollegen) nicht den Mut haben für Ihn auszusagen, wird die Klage erneut vom Richter abgewiesen.

Jetzt nach diesem Kammertermin, wäre es dem Arbeitnehmer, durch Zufall aber doch möglich zu Beweisen, das die Überstunden gemacht wurden und der Arbeitgeber und sein „Komplize“ absichtlich gelogen haben.

Wäre das Verhalten der Geschäftsleitung schon Prozeßbetrug?

Denn durch diese absichtlichen falschen Behauptungen, ist dem Arbeitnehmer nicht nur finanzieller Schaden entstanden, sondern er wurde auch in den Schriftsätzen und während der Verhandlungen in seiner Arbeitsleistung absichtlich falsch beurteilt und als Lügner hingestellt.

Für Antworten möchte ich mich schon jetzt bedanken.
_________________
Alles was ich schreibe, ist meine private Meinung.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.06.05, 17:31    Titel: Re: Wann fängt Prozeßbetrug an?? Antworten mit Zitat

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Selbst Absprachen, die zwischen Ihm und dem Arbeitnehmer, bezüglich der Überstunden statt gefunden haben, bestreitet er mit nicht wissen


Ich vermute, die Formulierung stammt von Ihnen? Man kann Tatsachen, die den eigenen Wahrnehmungshorizont betreffen, nicht mit "Nichtwissen" bestreiten (dazu gibt es AFAIK sogar BGH-Rechtsprechung).
Wenn Sie behaupten "der Schaffrath hat gestern mit mir zu Mittag gegessen", kann ich das zugestehen oder als unrichtig zurückweisen, eventuell (!) noch mich auf mangelnde Erinnerung berufen, aber nicht "mit Nichtwissen bestreiten".

Ansonsten ist es grundsätzlich richtig, daß wissentliche Falschaussage vor Gericht den Tatbestand des Betruges erfüllen kann.
In Ihrem Fall wäre aber zu prüfen, ob der feine Unterschied zwischen "ich hatte keine Kenntnis von Überstunden" (Behauptung des AG) und "ich habe Überstunden geleistet" (Beweisantritt des AN) bereits eindeutig genug ist. Immerhin ist es ja durchaus denkbar, daß man Überstunden leistet, ohne daß der AG davon erfährt (ich war letztlich auch erstaunt, als eine Mitarbeiterin mir eröffnete, daß sie letzten Freitag sogar noch länger gearbeitet hat als ich). D.h. alleine aus der Tatsache, daß ÜS nachweislich geleistet wurden, ergibt sich noch nicht zwangsläufig, daß die Aussage des AG, es habe kein Gespräch über ÜS gegeben, unwahr sein muß - zumindest wohl nicht eindeutig genug, bereits einen §263 StGB zu beweisen.
Wie gesagt, das muß geprüft werden.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kohlhaas
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würde interessieren, ob der Richter geprüft hat, inwieweit der Arbeitgeber seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, die er als mächtiger Partner eines Arbeitnehmers hat.

Unternehmer müssen dafür sorgen, daß Mitarbeiter ihre Leistungen mitteilen und abrechnen können, weil andernfalls die Gefahr der Übervorteilung besteht und daraus gerne Rechtsprobleme erwachsen.

Nur wenn Arbeitnehmer ihren Aufzeichnungspflichten nicht nachkommen und ihren Arbeitgeber nicht über alles Wichtige informieren, wäre ein Chef aus der Verantwortung.

So sehe ich das, und ich sehe mitlerweile immer mehr unter Berücksichtigung allgemeiner Denk-, Rechts- und Erfahrungssätze sowie verständig lebensnaher Betrachtungsweise, die auch für das Tun der Richter bindend ist.

Anspruchsteller lassen sich leider viel zu oft abwimmeln, weil sie nicht wissen, worum es geht. Zweckorientiertes Handeln zeichnet die Leute aus, die auf allen Gebieten erfolgreich sind und denen dann gerne die ihren Erfolg neiden, die im Nebel rumstochern.
_________________
Unrecht ist der Motor der Welt, der alles antreibt.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 12:20    Titel: Re: Wann fängt Prozeßbetrug an?? Antworten mit Zitat

Machtlos hat folgendes geschrieben::
Hallo Forumleser,

was ist Prozeßbetrug?

Ab wann kann man von Prozeßbetrug sprechen?

Beispiel:

Nach der Kündigung, klagt ein Arbeitnehmer auf Bezahlung seiner Überstunden.

In den Schriftsätzen zu dieser Klage und während der Verhandlung beim Kammertermin, macht der Arbeitgeber bewußt falsche Angaben, in dem er behauptet, das er und auch sonst kein anderer im Betrieb von den Überstunden Kenntnis erlangt hätten.

Selbst Absprachen, die zwischen Ihm und dem Arbeitnehmer, bezüglich der Überstunden statt gefunden haben, bestreitet er mit nicht wissen und behauptet die hätten nie statt gefunden.

Da der Arbeitnehmer, das Gegenteil nicht beweisen kann, da auch Zeugen (ehemalige Kollegen) nicht den Mut haben für Ihn auszusagen, wird die Klage erneut vom Richter abgewiesen.

Jetzt nach diesem Kammertermin, wäre es dem Arbeitnehmer, durch Zufall aber doch möglich zu Beweisen, das die Überstunden gemacht wurden und der Arbeitgeber und sein „Komplize“ absichtlich gelogen haben.

Wäre das Verhalten der Geschäftsleitung schon Prozeßbetrug?

Denn durch diese absichtlichen falschen Behauptungen, ist dem Arbeitnehmer nicht nur finanzieller Schaden entstanden, sondern er wurde auch in den Schriftsätzen und während der Verhandlungen in seiner Arbeitsleistung absichtlich falsch beurteilt und als Lügner hingestellt..


Prozessbetrug kommt in Frage, wenn jemand bewusst falsche Angaben macht um einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Das hier Dargestellte muss damit aber nicths zu tun haben. Es ist völlig zulässig, mit Nichtwissen zu bestreiten, was man nicht wirklich weiss. Und bei Überstundenm muss zunächst einmal der Arbeitnehmer diese plausibel behaupten. Nicht nur "Es gab Überstunden". Sondern: Anzahl, Dauer und Lage. Wenn dem Arbeitgber hierüber keine Informationen vorliegen, ist die wahre und richtige Anwort natürlich dass keine hinreichenden Informationen über Überstunden vorliegen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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