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ich habe vor einigen Tagen die Nebenkostenabrechnung für meine Wohnung bekommen. Es ist eine 2-Zi-Whg, KM 280 €, NK 90 €. Ich bin in die Wohnung am 01.11.2004 eingezogen, d.h. in 04 habe ich 2mal Miete plus NK von insg 180 € bezahlt.
In der NK-Abrechnung steht nun eine Nachforderung von 220 € drin. Diese ergibt sich aus extrem hohen Heizkosten. Warm- und Kaltwasser hält sich im Rahmen und wurde auch bei Übergabe der Wohnung abgelesen. Die Heizung wurde allerdings nicht abgelesen, es ist auch im Übergabeprotokoll nichts vermerkt. Die Heizkosten für diese 2 Monate belaufen sich auf ca 160 € plus 14 € Sonderkosten wegen Mieterwechsel.
Ich denke, dass das viel zu hoch ist und wohl daher kommt, dass die Heizkosten des ganzen Jahres auf 2 Monate runtergebrochen worden sind. Ich selber heize nicht sehr viel, im Wohnzimmer ist tagsüber wenn ich nicht da bin die heizung aus, im Schlafzimmer ist sie fast nie an und das Bad ist winzig, da kann man garnicht so viel heizen.
Ist das rechtmäßig, dass ich noch für die Heizkosten meiner Vormieter mit aufkommen muß oder bin ich selber schuld, weil ich bei der Übergabe nicht an eine Zwischenablesung gedacht habe?
Was steht im MV zum Verteilerschlüssel? Wie werden die Heizkosten erfasst?
Gemäß § 556a BGB ist dann, wenn kein Abrechnungsmaßstab vereinbart wurde, nach Wohnfläche abzurechnen. Sofern tatsächlich eine Verbrauchserfassung in einigen Bereichen erfolgt (etwa beim Wasser), muss der Vermieter auch nach Verbrauch abrechnen.
Die Heizkörper haben solche Meßgeräte dran, es war auch im Januar jemand zum ablesen da.. Wasser wird auch per Zähler erfast, das wurde auch bei Übergabe abgelesen, halt nur Heizung nicht. Was sonst im MV steht muß ich heute nachmittag mal nachlesen.
Die Heizkörper haben solche Meßgeräte dran, es war auch im Januar jemand zum ablesen da.. Wasser wird auch per Zähler erfast, das wurde auch bei Übergabe abgelesen, halt nur Heizung nicht. Was sonst im MV steht muß ich heute nachmittag mal nachlesen.
Grüße
Sebastian
Dann sollte es ein Ableseprotokoll aus 2004 geben.
Ich hab nochmal die Suche bemüht und irgendwo die Bemerkung gefunden, das bei Nutzerwechsel eine Zwischenablesung auf Kosten des Vermieters gemacht weren muß, davon ist mir aber nichts bekannt.
Was ich noch vergass, durch die Nachzahlung erhöht sich jetzt auch die NK-Vorauszahlung um 20 € auf jetzt 110 €, was ich für eine 45 m² Wohnung schon recht fett finde.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 06.07.05, 14:09 Titel:
Also eine Zwischenablesung der Heizung bei Mieterwechsel wird nur auf Wunsch und Kosten des Mieters durchgeführt.
Nun zu Deinem Problem. Du bist innerhalb der Heizperiode eingezogen. In den zwei Monaten konntest Du mit Deinen Abschlagszahlungen keinerlei Polster bilden und das war/ist Dein Problem. Versuche mit Deinem Vermieter mal darüber zu reden. Event bleibt es beim jetzigen Abschlag.
Also eine Zwischenablesung der Heizung bei Mieterwechsel wird nur auf Wunsch und Kosten des Mieters durchgeführt.
Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen. Nach § 9b, Abs. 1der Heizkostenverordnung ist der Vermieter verpflichtet, bei Mieterwechsel eine Zwischenablesung vornehmen zu lassen.
Zitat:
§ 9b Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
(1) Bei Nutzerwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraumes hat der Gebäudeeigentümer eine Ablesung der Ausstattung zur Verbrauchserfassung der vom Wechsel betroffenen Räume (Zwischenablesung) vorzunehmen.
Wenn eine Zwischenablesung nicht vorliegt, wird der Abrechnungsdienst die Verbrauchskosten der Wohnung vermutlich nach Gradtagzahlen auf die Nutzer verteilt haben. Die Differenz im Ergebnis dürfte vermutlich ziemlich gering sein.
Beim hier dargestellten Sachverhalt liegt das Hauptproblem vermutlich in den Vorstellungen des Mieters. Hier treffen wir einmal mehr eine weit verbreitete Reaktion an: der Mieter beschließt, dass irgendeine beliebige Summe einfach zu hoch ist und ignoriert damit jeglichen rechnerischen Zusammenhang, der nicht zur Untermauererung der Behauptung einer fehlerhaftenAbrechnung geeignet ist. Dies führt dann auch dazu, dass der Mieter eine Summe von 160 € Heizkosten als extrem hoch ansieht. Vermutlich würden die gleichen 160 € als güstig angesehgen, wenn die Abrechnung eine Rückzahlung ergeben hätte.
Für November und Dezember fallen im Schnitt nach der Gradtagzahlentabelle 28% der Heizkosten des gesamten Jahres an. Gleichzeitig werden aber nur 16% der Vorauszahlungen des Jahres gezahlt. Eine Nachzahlung in beträchtlicher Höhe ist bei einem Einzug zum 01.11. also vorprogrammiert.
Darüber könnte durch das Mieterverhalten Heizenergie verschwendet werden. Im Ursprungsposting war zu lesen "Ich selber heize nicht sehr viel, im Wohnzimmer ist tagsüber wenn ich nicht da bin die heizung aus, im Schlafzimmer ist sie fast nie an und das Bad ist winzig, da kann man garnicht so viel heizen". Die niedrigsten Heizkosten werden durch vollständiges Abdrehen der Heizung bei Abwesenheit nicht erreicht. Unbeheizte Räume haben kalte Wandoberflächen. Wird bei der Rückkehr die Heizung aufgedreht, erwärmt sich die Raumluft recht schnell. Die Erwärmung der Oberflächen dauert allerdings wesentlich länger. Die kalten Oberflächen bewirken, dass man im Raum auch bei einer eigentlich völlig ausreichenden Raumtemperatur noch ein unbehagliches Gefühl hat und in der Folge die Raumtemperatur und damit auch den Energieverbrauch erhöht. Insgesamt wäre eine durchgehende Beheizung der Wohnung - bei Abwesenheit mit reduzierter Leistung - mit größter Wahrscheinlichkeit billiger.
Erstmal Danke für die Informationen mit der Verteilung der Heizkosten übers Jahr, habe ich vorher schon gesucht nur leider nichts gefunden.
[quote="RM"]Die niedrigsten Heizkosten werden durch vollständiges Abdrehen der Heizung bei Abwesenheit nicht erreicht. [/quote]
Das war vielleicht etwas missverständlich von mir ausgedrückt.
Wenn ich nicht zuhause bin ist die Heizung nicht komplett aus, sondern steht auf stufe 1-2, wenn ich heim komme stele ich das auf stufe 3 (von 5) hoch, also sind schon durchgängig mind. 20° in der wohnung.
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