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hallo ich habe da eine frage. wir haben ferien gebucht. ursprüngliche flugzeit wäre gewesen 20.30 uhr. nun haben wir vom veranstalter ein mail bekommen, dass die flugzeit auf 23.30 uhr verschoben wurde und gleichtzeitig haben sie das reiseangebot im internet für das genau gleiche paket und der gleichen abflugszeit für € 355 reduziert. wenn wir das von anfang an gewusst hätten so hätten wir die reise nicht gebucht da wir 2 kinder haben.
inzwischen haben wir die reiseunterlagen erhalten in welchem steht " 7 nächte". wir kommen aber erst ca. 6.00 uhr morgen an. wir sind der meinung dass wir diese nacht nicht benützen und demzufolge auch eine reduktion zu gut hätten, schliesslich sind es nicht 7 nächte sondern 6 nächte die wir dort verbringen. wir fühlen uns ein bisschen veräppelt, da zum zeitpunkt der flugänderung das angebot für satte € 355.-- günstiger ist . wir kommen somit erst am morgen an haben da her schon ein ferientag und sogar eine nacht weg.
Wie schon des öfteren hier auf gleichlautende Fragen geantwortet:
a) Flugplanänderungen bei Charterflügen sind zulässig
b) Eine "Hotelnacht" beginnt um mit der frühesten Check-In Zeit, etwa 14 Uhr und endet mit der spätestens Check-Out-Zeit, ca. 12 Uhr am nächsten Tag; wird das Zimmer innerhalb dieses Zeitrahmens bezogen, ist die Nacht konsumiert
c) bei Pauschalreisen zählen die Anzahl der Nächte und nicht der Tage
d) jedem steht der Zeitpunkt seiner Buchung frei - ändert der Veranstalter später sein Angebot, so hat man keinen Anspruch auf nachträgliche Senkung (wennauch ich hier anmerken muss, dass es optisch nicht sehr schön vom Veranstalter ist und auch nicht kundenfreundlich...).
Ich denke nicht.
Flugplanänderungen sind gang und gebe und darauf wird auch in der Regel im Reiseprospekt hingewiesen (AGB).
Und das die Reise kurzfristiger günstiger ist, ist nun mal der Regelfall und wird im Volksmund "Last Minute" genannt.
habe so ziemlich das selbe problem. der rückflug sollte am 31.7. um 18 uhr erfolgen. änderung jetzt : 5:30. Flugzeitänderung ja ok, aber wenn ich um 5:30 abfliege werde ich um 3:30 am flughaven sein müssen, also ca um 1:30 abgeholt. Also steht mir das zimmer auf jedenfall bis zu dem zeitpunkt zur verfügung oder können die mir jetzt auch noch damit kommen, dass ich ja dort nicht übernachte und das zimmer also schon am 30.7 um 12 Uhr räumen soll ? Die haben mir 20 Euro entschädigung angeboten bei ner pauschalreise von 7 Tagen in höhe von 550 €. Is das noch ok oder soll ich da mehr fordern?
Danke für den Rechtsbeistand
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