Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Darf das Sozialamt mir die Schule verbieten ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Darf das Sozialamt mir die Schule verbieten ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dennis
Gast





BeitragVerfasst am: 15.10.04, 15:16    Titel: Darf das Sozialamt mir die Schule verbieten ? Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen!

Ich besuche momentan eine Schule, die zwar nach 2 Jahren zu keiner abgeschlossenen Ausbildung führt, aber Ich dafür die Fachhochschulreife erreichen kann.

Leider wird diese Schulform nur dann Bafög-Gefördert, wenn man nicht mehr bei den Eltern wohnt ("Notwenige Auswärtige Unterbringung"). Das kommt leider wegen der Nähe der Schule zur Wohnung meiner Eltern nur dann in Frage, wenn ich Heiraten oder ein Kind in die Welt setzen würde Mit den Augen rollen

Da meine Eltern (Mutter Schwerbehindert ---> Sozialhilfeempfänger, Vater unbekannt) keineswegs für mich aufkommen können ging ich also zum Sozialamt. Die sagten mir jedoch:

Wenn diese Ausbildung nicht Förderungsfähig nach Bafög ist, zahlt das Sozialamt auch nix - ich könnte ja jederzeit zum Arbeitsamt laufen und Arbeitslosenhilfe beantragen. Dafür müsste ich mich allerdings ausschulen lassen, da ich für Arbeitslosenhilfe "Verfügbar" sein muss.

Ich habe absolut kein Geld mehr und bin nun dringend darauf angewiesen, dieses Problem schnell zu lösen - sonst muss ich wirklich die Schule abbrechen, was ich selbstverständlich nicht möchte, da die Schule mich beruflich deutlich weiterbringt (Ich möchte danach studieren).

Ich bin übrigens 21 Jahre alt und habe keine Ausbildung - falls das etwas zur Sache tut.

Was sollte ich eurer Meinung nach tun ?
Habe ich Chancen, vor's Verwaltungsgericht zu ziehen und auf Sozialhilfe zu klagen ? Mit welchen Risiken muss ich Rechnen ? Gerichtskostenbeihilfe sollte ich ja wohl bekommen, oder ?

Oder muss ich wirklich die Schule abbrechen und noch ein Jahr in der Arbeitslosigkeit verbringen, damit ich 2005 eine Ausbildung beginnen kann?

Ändert sich durch ALG II ab Januar etwas an der Situation ?

Ich möchte wirklich nicht die Schule abbrechen und damit noch ein Jahr verlieren - zumal ich in der Schule wirklich gut stehe und auch sehr gerne zu dieser Schule gehe.

Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar!
Momentan zahlt das Sozialamt nichtmal meinen Mietanteil zuhause - wenn sich nichts ändert sitzen wir bald auf der Straße, weil meine Mutter die Miete nichtmehr zahlen kann Traurig
Nach oben
Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 15.10.04, 15:20    Titel: Re: Darf das Sozialamt mir die Schule verbieten ? Antworten mit Zitat

Die Frage hast du vor ein paar Tagen in einem anderen Forum hier schon mal gestellt und einige Antworten bekommen. Soll man jetzt noch einmal ganz von vorne anfangen?
Nach oben
Dennis
Gast





BeitragVerfasst am: 15.10.04, 17:27    Titel: Re: Darf das Sozialamt mir die Schule verbieten ? Antworten mit Zitat

Hallo nochmal, Gastx.
Bitte fass es nicht so auf, als würde ich deinen Rat nicht ernst nehmen oder als wäre ich dir dafür nicht dankbar, aber:

Da ich weder deine Qualifikation kenne und die Antworten mir leider nur bedingt geholfen haben (ein konkreter Vorschlag für einen Lösungsweg habe ich daraus leider nicht ableiten können) dachte ich mir, ich stelle es hier erneut rein, da es zuvor ja im "falschem" Forum stand.

Ich erhoffe mir davon natürlich in erster Linie weitere Antworten - wennmöglich direkt vom Spezialisten für diesen Themenbereich Smilie

Die Zeit drängt langsam, da mein restliches Geld weg ist und ich mir nun schon Geld leihen muss, um Miete und Nahrung zu zahlen Traurig Und Ich leihe mir nur SEHR ungern Geld - vorallem nicht 2 Jahre lang Winken

Grüße,
Dennis
Nach oben
Gast777
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dennis,

zu deiner eigentlichen Frage kann ich dir nichts sagen. Aber vielleicht könntest du einen Bildungskredit bekommen, schreib doch einfach an: bildungskredit@bva.bund.de.
Außerdem solltest du die diversen Stipendien durchforsten, die von Ländern, Gemeinden und Unternehmen (Robert Bosch, Krupp etc.) vergeben werden. Falls du konkretisieren kannst, um welche Schule es sich handelt, kann dir vielleicht einer der Leser hier auch mit konkreten diesbezüglichen Tipps weiterhelfen.
Nach oben
Manu
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 01:44    Titel: Re: Darf das Sozialamt mir die Schule verbieten ? Antworten mit Zitat

Gastx hat folgendes geschrieben::
Die Frage hast du vor ein paar Tagen in einem anderen Forum hier schon mal gestellt und einige Antworten bekommen. Soll man jetzt noch einmal ganz von vorne anfangen?


Wo kann ich die finden , büdde, büdde

Gruß Manu
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 01:54    Titel: Re: Darf das Sozialamt mir die Schule verbieten ? Antworten mit Zitat

Manu hat folgendes geschrieben::
Gastx hat folgendes geschrieben::
Die Frage hast du vor ein paar Tagen in einem anderen Forum hier schon mal gestellt und einige Antworten bekommen. Soll man jetzt noch einmal ganz von vorne anfangen?


Wo kann ich die finden , büdde, büdde

Gruß Manu



Danke, schon gefunden.

Gruß manu
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

[ich hätte da auch noch eine idee: such dir nen nebenjob und komm selber für deinen unterhalt auf! was für akademiker bekommen wir in naher zukunft, schreien nach sozi.... es gibt leute, die arbeiten während ihres gesamten studiums und bekommen keinen cent vom staat- aber du hast bestimmt eine gute ausrede, warum du das nicht kannst, oder?
Nach oben
Dennis
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 13:16    Titel: eine wirklich hilfreiche Antwort ;-) Antworten mit Zitat

Da sind sie wieder - die hilfreichen Antworten auf Fragen, die so banal sind, dass sie nie gestellt wurden Winken

Dass das eine Möglichkeit wäre ist mir auch klar - aber es geht in diesem Punkt vorallem um (soziale) Gerechtigkeit!
Warum sollte ich Arbeiten, wenn meine 25 Klassenkameraden es nicht müssen ? Warum sollte ich mir meine Noten versauen, weil bei 8 Stunden Schule + Hausaufgaben + Lernen die Schule definitiv zu kurz kommt (oder ich sämtliches Privatleben in die Tonne kloppen kann), wenn meine 25 Klassenkameraden es nicht müssen ?!?

Klar arbeiten auch einige meiner Klassenkameraden - aber die arbeiten, um sich mehr Luxus leisten zu können - und verdienen dafür grade mal 50 Euro im Monat mit 2-3 Stunden in der Woche. Ich müsste für meinen Grund-Lebensunterhalt arbeiten - unter 200 Euro im Monat geht da gar nichts.

Sorry, aber wäre es allgemein üblich und vorallem aus sozialen Aspekten logisch und vertretbar, würde ich Arbeiten. Es handelt sich aber mehr oder weniger um eine Gesetzeslücke, die scheinbar auch - nach Aussage der Mitarbeiterin im Sozialamt - durch Hartz 4 geschlossen wird. Daher ist es eindeutig ungerecht.

(...und nun lehne ich mich zurück und warte auf unsere Wohlstandsjugend, die diesen Beitrag torpedieren wird, weil sie keinerlei Verständnis von sozialer Gerechtigkeit entwickeln konnte - wie auch, wenn man von den Eltern alles bekommt Winken)

Zurück zum Thema:
Da auch die Mitarbeiterin beim Sozialamt mir sagte, ich sollte es mal vor'm Verwaltungsgericht versuchen, wird das wohl der nächste Schritt sein - ich hätte nur vorher noch gerne ein paar Informationen der Anwälte hier gehabt...

Apropos Studenten:
Jeder Student bekommt Bafög oder hat das Recht auf Geld von seinen Eltern. Wenn Studenten nebenbei Arbeiten tun sie das meist, um etwas Dazuzuverdienen - und da ist ein himmelsweiter Unterschied zwischen "nebenbei Arbeiten für Luxus" und "nebenbei Arbeiten für den Lebensunterhalt".
Die wenigen Studenten, die kein Recht auf Bafoeg haben und nicht von ihren Eltern unterstützt werden, haben i.d.R. kein Problem damit, einen Bildungskredit zu bekommen. Für den Lebensunterhalt muss fast kein Student arbeiten.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.