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Verfasst am: 03.07.05, 14:21 Titel: Muss meine Frau auch noch Miete zahlen?
Hi
Meine Frau ist vor einigen Tagen aus unserer gemeinsamen Mietwohnung ausgezogen und hat eine andere Wohnung gefunden.
Bei mir hat sich Wohnungsmässig noch nichts ergeben,sodass ich noch eine Weile hier wohnen muss,bevor ich den Haushalt auflösen kann.
Jetzt habe ich irgendwo gelesen,daß sich meine Frau weiterhin bis zu meinem Auszug an der Miete beteiligen muss (Hälfte zahlen).
Hat da jemand Informationen,vielleicht sogar ein Urteil zur Hand?
Ich habe vor ein paar Tagen was darüber gelesen,finde es leider nicht mehr.
Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, dann haften auch beide dem Vermieter gegenüber für die Mietzahlung. Der Vermieter kann sich sein Geld von beiden holen, egal wer inzwischen ausgezogen ist - auch eine Kündigung kann nur von beiden ausgesprochen werden.
Wie Sie beide das intern regeln, ist Ihre Sache - aber wenn keine Regelung zustandekommt, dann kann der Vermieter sich auch an Ihre Frau wenden, um die Miete einzufordern, auch wenn sie nicht mehr dort wohnt.
Wenn nur Sie Mietvertragspartner sind - und davon ist auszugehen, wenn nur Sie unterschrieben haben - dann haften Sie tatsächlich alleine und Ihre Frau ist mit dem Auszug raus aus der Sache.
Richtig ist das, wenn Beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann haften sie gesamtschuldnerisch. Dies heißt, das der Vermieter von jedem von ihnen die Miete fordern kann (er kann sich aussuchen von wem). Hat die Frau die Wohnung gekündigt, so muss sie auch keine Miete mehr zahlen - dann trägt diese der Partner der in der Wohnung verbleibt.
Hat die Frau aber erst garkeinen Mietvertrag unterschrieben, so kann sie auch nicht belangt werden!
Sorry...........
Richtig ist das, wenn Beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann haften sie gesamtschuldnerisch. Dies heißt, das der Vermieter von jedem von ihnen die Miete fordern kann (er kann sich aussuchen von wem). Hat die Frau die Wohnung gekündigt, so muss sie auch keine Miete mehr zahlen - dann trägt diese der Partner der in der Wohnung verbleibt.
Und nochmal: Das ist Blödsinn!
Wenn beide unterschrieben hätten, kann die Frau nicht kündigen. Eine Kündigung kann nur von den Ehepartnern, die gemeinsam unterschrieben haben, gemeinsam erfolgen.
Nur die Ruhe,wir hatten noch ein Sparbuch rumliegen mit 1000 € Notgroschen,das wurde mittlerweile dazu verwendet um die Mietschulden zu tilgen.
Nächsten Monat steht dann jeder wieder auf eigenen Beinen.
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