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Muss meine Frau auch noch Miete zahlen?

 
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Pini35
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 14:21    Titel: Muss meine Frau auch noch Miete zahlen? Antworten mit Zitat

Hi
Meine Frau ist vor einigen Tagen aus unserer gemeinsamen Mietwohnung ausgezogen und hat eine andere Wohnung gefunden.
Bei mir hat sich Wohnungsmässig noch nichts ergeben,sodass ich noch eine Weile hier wohnen muss,bevor ich den Haushalt auflösen kann.
Jetzt habe ich irgendwo gelesen,daß sich meine Frau weiterhin bis zu meinem Auszug an der Miete beteiligen muss (Hälfte zahlen).
Hat da jemand Informationen,vielleicht sogar ein Urteil zur Hand?
Ich habe vor ein paar Tagen was darüber gelesen,finde es leider nicht mehr.

Bitte um Hilfe.

lg Pini35
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, dann haften auch beide dem Vermieter gegenüber für die Mietzahlung. Der Vermieter kann sich sein Geld von beiden holen, egal wer inzwischen ausgezogen ist - auch eine Kündigung kann nur von beiden ausgesprochen werden.
Wie Sie beide das intern regeln, ist Ihre Sache - aber wenn keine Regelung zustandekommt, dann kann der Vermieter sich auch an Ihre Frau wenden, um die Miete einzufordern, auch wenn sie nicht mehr dort wohnt.
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Pini35
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Habe gerade den Mietvertrag durchgelesen.
Unterschrieben habe ich alleine,werde dann wohl für die Komplettmiete aufkommen müssen,oder?

lg
Pini35
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn nur Sie Mietvertragspartner sind - und davon ist auszugehen, wenn nur Sie unterschrieben haben - dann haften Sie tatsächlich alleine und Ihre Frau ist mit dem Auszug raus aus der Sache.
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Pini35
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 03.07.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Mist,habe ich mir fast gedacht.
Komisch,das ist der Erste Mietvertrag,den ich ohne meine Frau unterscgrieben habe.

lg
Pini35
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wittenpower
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig ist das, wenn Beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann haften sie gesamtschuldnerisch. Dies heißt, das der Vermieter von jedem von ihnen die Miete fordern kann (er kann sich aussuchen von wem). Hat die Frau die Wohnung gekündigt, so muss sie auch keine Miete mehr zahlen - dann trägt diese der Partner der in der Wohnung verbleibt.
Hat die Frau aber erst garkeinen Mietvertrag unterschrieben, so kann sie auch nicht belangt werden!
Sorry...........
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

wittenpower hat folgendes geschrieben::
Richtig ist das, wenn Beide den Mietvertrag unterschrieben haben, dann haften sie gesamtschuldnerisch. Dies heißt, das der Vermieter von jedem von ihnen die Miete fordern kann (er kann sich aussuchen von wem). Hat die Frau die Wohnung gekündigt, so muss sie auch keine Miete mehr zahlen - dann trägt diese der Partner der in der Wohnung verbleibt.


Und nochmal: Das ist Blödsinn!
Wenn beide unterschrieben hätten, kann die Frau nicht kündigen. Eine Kündigung kann nur von den Ehepartnern, die gemeinsam unterschrieben haben, gemeinsam erfolgen.
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Pini35
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nur die Ruhe,wir hatten noch ein Sparbuch rumliegen mit 1000 € Notgroschen,das wurde mittlerweile dazu verwendet um die Mietschulden zu tilgen.
Nächsten Monat steht dann jeder wieder auf eigenen Beinen.

lg
Pini35
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