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Verfasst am: 15.09.04, 19:30 Titel: Kauf eines Dreifamilienhauses
Hallo.
wir haben vor ein Dreifamilienhaus zu kaufen.
3 separate Wohnungen mit separater Stromzählung, Wasser usw.
Wir sind ein verheiratetes Ehepaar mit 2 erwachsenen Töchtern. Wenn wir es als Dreifamilienhaus kaufen würden, hätten wir nur einmal die Eigenheimzulage.
Wenn wir aber drei Eigentumswohnungen daraus machen würden, könnten wir, unserer Meinung nach, pro Wohnung die Eigenheimzulage beantragen.
Jetzt ist das Haus aber noch nicht uns.
1. Besteht die Möglichkeit einer Umschreibung vorher und wie geht man vor?
2. Wie hoch ist der Kostenaufwand?
3. Rechnet sich der Aufwand, oder sollte man es belassen und zwei Wohnungen an die Töchter vermieten?(Einnahmen aus Vermietung, steuerliche Vorteile? usw.)
4. Wie sieht es finanzierungstechnisch aus? Muß jede Wohnung selbst finanziert werden?
(Töchter sind jeweils Alleinverdiener)
Verfasst am: 16.09.04, 07:59 Titel: Re: Kauf eines Dreifamilienhauses
Dies ist ein Froum für ImmobilienRECHT! da in ihren fragen keinerlei juristische problematik erkennbar ist wenden sie sich bitte an ihren Steuer- oder Finanzberater.
Verfasst am: 16.09.04, 08:59 Titel: Re: Kauf eines Dreifamilienhauses
Wenn die Eigenheimzulage von mehreren Personen in Anspruch genommen werden soll, muß das Dreifamilienhaus VOR DEM KAUF in drei Einheiten geteilt werden (notarielle Teilungserklärung, Einholung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung und Eröffnung Wohnungsgrundbuch). Anschließend kauft jeder Eigenheimzulage-Beantrager mit notariellem Kaufvertrag jeweils eine Einheit, Mindestkaufpreis je Einheit 50.000,- €, sonst kein Anspruch auf Eigenheimzulage.
Sie müssen also mit dem Verkäufer des Hauses zusammenarbeiten, um das Haus vor dem Verkauf teilen zu können. Die hierdurch entstehenden Kosten für Notar, Behörden und Gericht könnten den Vorteil durch die mehrfache Eigenheimzulage locker wieder auffressen.
Verfasst am: 18.09.04, 15:05 Titel: Re: Kauf eines Dreifamilienhauses
Die Eigenheimzulage gibts auch bei Kaufpreisen unter 50.000,- EUR, aber halt entsprechend weniger: es gibt 1 % des Kaufpreises inkl. Erwerbsnebenkosten. Modernisierungskosten die in den ersten 2 Jahren entstehen, können dazu gerechnet werden. Max. 1.250,- EUR pro Jahr - 8 Jahre lang. Plus ggf. 800,- EUR Baukindergeld je Kind, für das Sie Kindergeld bekommen. Aber Achtung: Bei 3 Wohnungen im selben Haus könnte das Finanzamt u.U. Gestaltungsmissbrach sehen. Also fragen Sie hierzu lieber beim Finanzamt nach oder Ihren Steuerberater.
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