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Schönheitsreparaturen

 
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Nils und Ole
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 20:36    Titel: Schönheitsreparaturen Antworten mit Zitat

Hallo,
Wie verhält es sich im allgemeinen bei folgendem Sachverhalt:
Im Mietvertrag ist generell festgehalten, dass
a) der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt,
b) der nachfolgende Mieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist und
c) alle Klauseln bzgl. Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen gestrichen wurden.

Ist der Mieter nun verpflichtet, Schönheitsreparaturen beim Auszug vorzuhehmen oder sich an den Renovierungskosten des Nachmieters finanziell zu beteiligen?

Vielen Dank.
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 20:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke es wäre gut, wenn Sie den Originaltext des Vertrages schreiben würden. Die oben genannten Punkte 2+3 sind, so wie sie da stehen, unsinnig.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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