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Hallo,
Wie verhält es sich im allgemeinen bei folgendem Sachverhalt:
Im Mietvertrag ist generell festgehalten, dass
a) der Mieter die Schönheitsreparaturen trägt,
b) der nachfolgende Mieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist und
c) alle Klauseln bzgl. Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen gestrichen wurden.
Ist der Mieter nun verpflichtet, Schönheitsreparaturen beim Auszug vorzuhehmen oder sich an den Renovierungskosten des Nachmieters finanziell zu beteiligen?
Ich denke es wäre gut, wenn Sie den Originaltext des Vertrages schreiben würden. Die oben genannten Punkte 2+3 sind, so wie sie da stehen, unsinnig. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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