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folgender kniffliger Fall ist aufgetreten, wie soll man da vorgehen?
Schauplatz ist ein 4-Familien Haus (DG, OG, EG, Kellerappartment).
Vor dem Einzug (1999) der geschädigten Familie (OG) bewohnte der Eigentümer selbst das OG, sein Sohn die Kellerwohnung. Für beide Wohnungen gab es einen gemeinsamen Zähler, die übrigen Wohnungen im Haus waren von jeher Mietswohnung, hatten also je einen separaten Zähler.
Beim Auszug der Eigentümer (1999) wurden OG und Kellergeschoss separat vermietet, jedoch -wie jetzt bei einem neuen Mieterwechsel im Kellergeschoss herauskam- nie ein separater Zähler für den Keller installiert. Die geschädigte Familie des OG (115 qm) hat also über 5 Jahre den Strom des Kellers (ca. 30 qm) mitbezahlt! In Anbetracht der allgemeinen Nebenkostenexplosion wurde auch über die hohen Rechnungen nie eine Untersuchung angestellt. Die vorherigen Mieter, ein Studentenpärchen, weigern sich nun, rückwirkend quadratmeterbezogen den Strom an die geschädigte Familie zu bezahlen. Ihnen wurde nämlich die Wohnung "warm" vermietet, es gab die mündliche Aussage des Vermieters, dass Strom im Nebenkostenpauschbetrag
enthalten sei, allerdings steht das so nicht im Mietvertrag.
Was kann die Familie tun? Vermieter und Kellermieter schieben sich nun die Bälle hin und her, daher: wer wäre ist in der Pflicht gewesen, den Stromzähler installieren zu lassen? Lässt sich nach 5 Jahren überhaupt noch etwas machen?
Der Mieterbund wird sich der Sache noch annehmen (müssen), aber es wäre natürlich schön zu wissen, was die Forumsmitglieder meinen (Vergleichsfälle).
Der Mieter des Kellers hat mit dem DG-Mieter nichts zu tun. Der DG-Mieter muss sich an den VM halten.
Vorschlag: 1/3 der E-Kosten für die letzten 5 Jahre ausbezahlen, ansonsten Gerichtsverfahren mit Anwalt. Fristsetzung: 1 Monat !
Läßt der VM den Monat verstreichen, bei Gericht Mahnbescheid über die Summe einreichen. Kostet ca. 40 Euro. Wenn VM dann nicht reagiert, erhalten Sie automatisch einen Vollstreckungstitel - wenn er widerspricht, kommt es automatisch zum Gerichtsverfahren.
Fristsetzung zur Installation eines neuen Zählers für den Keller an den VM (alternativ: Abklemmen der Kellerwohnung durch VM), Fristsetzung: 1 Monat. Ansonsten - gleich mitangekündigt - auf Kosten des VM Elektriker besorgen (Geld wird von nächster Miete einbehalten). _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Der Vermieter der geschädigten Familie ist als ziemlich nachlässig und an Vermieterdingen desinteressiert bekannt, böse Absicht wars möglicherweise nicht.
Aber im Guten dauert die Angelegenheit wohl -leider - ewig..
Daher: Sollte der erste Brief gleich vom Anwalt kommen oder ist ein Privatbrief (Einschreiben) mit Zahlungsaufforderung genauso "rechtsgültig" vor Gericht?
Kann die Familie das Drittel der geschuldeten Mietskosten bei Nichtbezahlung einfach von der Miete einbehalten? Wäre ja zu schön...geschädigte Familie ist etwas konfliktscheu...
...geschädigte Familie ist etwas konfliktscheu...
Dann sollte man sich überlegen, ob man den Streit anfängt
Zum Briefeschreiben ist ein Anwalt nicht nötig.
Ich persönlich würde tatsächlich einfach etwas von der Miete einbehalten (wenn bewiesen ist, dass die Kellerwohnung mit am Zähler hängt - und das später auch beweisbar ist: Zeuge ! ), das kann aber einen "Knoflikt" heraufbeschwören ... _________________ Herzliche Grüße
FOC
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Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Der Stromverbrauch ist ja nicht proportional zu der Fläche sondern zu den Verbrauchern. Die Kellerwohnung wird sicher auch Kühlschrank, Gefrierfach, Herd, Fernseher, Glühbirnen, Computer aufweisen, so dass 1/3 denke ich fair ist.
(im Extremfall könnte man sich auf den Standpunkt stellen dass der VM dem DG-Mieter gar nicht nachweisen kann, dass dieser Strom verbraucht hat und damit eigentlich gar keinen Strom zahlen müßte. _________________ Herzliche Grüße
FOC
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