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Verfasst am: 07.07.05, 08:44 Titel: Bekomme ich so meine probleme in den Griff ?
Bringt es etwas an alle Gläubiger einen harz4-bescheid zu schicken und eien Auftsellung aller Gläubiger um Ruhe zu haben vor Kontopfändung, etc...
Hintergrund: Insolvenz möchte ich nicht, wegen der folgen des Antrages(Konto). habe aber auch Angst vpr weiteren Pfändungen, gerichtsvollzieher, etc...
Mein Plan war: Eine Aufstellung alles Gläubiger, deren Forderungen, wie bei der Insolvenz einen Prozentualle Aufstellung und den harz4 -bescheid,mit der Bitte um Stundung.
Verfasst am: 07.07.05, 10:53 Titel: Re: Bekomme ich so meine probleme in den Griff ?
wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Bringt es etwas an alle Gläubiger einen harz4-bescheid zu schicken und eien Auftsellung aller Gläubiger um Ruhe zu haben vor Kontopfändung, etc...
wenn die Kontonummer draufsteht wohl kaum
wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Hintergrund: Insolvenz möchte ich nicht, wegen der folgen des Antrages(Konto). habe aber auch Angst vor weiteren Pfändungen, gerichtsvollzieher, etc...
Ist es wirklich nur die Angst ums Konto?
wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Mein Plan war: Eine Aufstellung alles Gläubiger, deren Forderungen, wie bei der Insolvenz einen Prozentualle Aufstellung und den harz4 -bescheid,mit der Bitte um Stundung.
Toller Plan, da käme also im Insolvenzfall ein Null-Plan bei heraus und du wolltest jetzt was genau anbieten?
wunderglaube hat folgendes geschrieben::
Bitte um Antworten....Danke.
und die Frage wäre? Ob die Gläubiger bei dem Angebot zuschlagen? Du bietest doch garnichts an (jedenfalls kein Geld), willst aber Schutz vor Zwangsvollstreckungen oder sehe ich da wa falsch?
das ist mir klar. aber versuchen es die gläubiger trotzdem sie wissen das man es bekommt und ihnen sogar alles offenlegt ? Denn zahlen kann ich ja nichts, will aber keine insolvenz, weil ich dann mein konto verliere. Das wiurd ja vom treuhänder gesperrt und ich hatte schon bei der (Wortsperre: Firmenname), sparkasse eines...das, sie mir kündigten. jetzt bekomme ich keines mehr und will meines deshalb halten ohne das es gepfändet wird und ich vor gericht muß und um mein geld kämpfen.
das ist mir klar. aber versuchen es die gläubiger trotzdem sie wissen das man es bekommt und ihnen sogar alles offenlegt ? Denn zahlen kann ich ja nichts, will aber keine insolvenz, weil ich dann mein konto verliere. Das wiurd ja vom treuhänder gesperrt und ich hatte schon bei der (Wortsperre: Firmenname), sparkasse eines...das, sie mir kündigten. jetzt bekomme ich keines mehr und will meines deshalb halten ohne das es gepfändet wird und ich vor gericht muß und um mein geld kämpfen.
Ich schließe mich den weisen Worten von Manfred123 an. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Ein Girokonto auf GUTHABENBASIS kann die Bank nicht verweigern, da gibt es ein Urteil dazu, ist erst neulich eine verknackt worden.
Leider ist es mir entfallen, wo das stand.
Das Girokonto braucht man, um am normalen Wirtschaftsleben teilnehmen zu können, der Bankenverband hat da wohl in der Vergangenheit mal versprochen, daß jedermann eines eröffnen könne, außer es wäre unzumutbar.
Unzumutbar ist es sicher nicht, wenn es auf Guthabenbasis geführt wird, d. h., man kann nur Verfügungen treffen, wenn Kohle da ist.
Pumpen geht nicht und somit kein Risiko für die Bank.
ich hatte aber schon jeweils eines bei der post und sparkasse. das wurd emir gekündigt, jeweils weil 2 firmen trotz verbot immer weiter abgebucht haben. ein zweites/bzw. neues konto lehnen sie ab...
Geh halt zur (Wortsperre: Name), nimm ein paar Euro in bar mit und eröffne eines.
Eingehende Zahlungen laß auf dieses auflaufen, zu tätigende Zahlungen nimm von da, aber immer so, daß es nicht rot wird.
Abbuchungen in so einer Situation generell alle widerrufen, wer Kohle von Dir will, soll erst mal eine ordentliche Rechnung schicken.
So behältst Du den Überblick und kannst steuern was dringender gezahlt wird und was erstmal liegenbleibt, wenn Du mal wieder klamm bist.
Versuche aber möglichst jeweils nach der ersten Mahnung zu zahlen und das schnell.
Dann hat sich die Zahlung halt mit der Mahnung überschnitten, die Mahnkosten läßt Du dabei weg.
Etwas Zeit kann man so gewinnen und vor allem besser steuern.
Langt das auf Dauer nicht, so wird es problematisch.
Dann sind Deine laufenden Kosten auf Dauer höher als das verfügbare Einkommen, das heißt, die Situation ist nur noch zu meistern, wenn es Dir gelingt, die Kosten zu senken.
Also: aller Firlefanz raus!
Man braucht kein Handy, kein Zeitungsabo, keine Illustrierten, Lebensmittel nicht bei Edeka sondern bei (Wortsperre: Firmenname) oder (Wortsperre: Firma), je nachdem wo man wohnt und ob man berufstätig ist oder nicht kein Auto, kein Motorrad, keine Stereoanlage, keine Urlaubsreise etc. etc.
Mache Dir eine Auflistung aller Kosten und streiche gnadenlos zusammen, was verzichtbar ist. Markenklamotten sind z. B. verzichtbar, im schlimmsten Fall hat die Kleiderkammer beim DRK was.
Schau Dir auch mal bestehende Versicherungen an, hinsichtlich billigerer Verträge oder ob sie überhaupt nötig sind. In Baden-Württemberg ist die billigste Krankenversicherung (gesetzliche) z. B. die BKK Scheufelen, auf 11,8 %. Wer sparen muß und sich AOK oder Barmer leistet ist selber schuld.
bei Insolvenz verliert man m.E. nicht automatisch das Konto. Es wird auch nicht vom Treuhänder gesperrt.
Ein Bekannter von mir bezieht ALG 2 und hat gerade die Privatinsolvenz beantragt.
Zuerst hat er mit Hilfe der Schuldnerberatung den außergerichtlichen Einigungsversuch durchgeführt, da er aber nur einen Nullplan anbieten konnte, ist dieser gescheitert.
Nun wurde das Privatinsolvenzverfahren eröffnet, mein Bekannter hat auch einen Treuhänder, dieser verlangt aber nur von ihm, jeden Monat eine Aufstellung von Einkünften und Ausgaben vorzulegen. Das Konto zu sperren macht eh keinen Sinn, da Sozialleistungen wohl nicht pfändbar sind.
Beim Beispiel meines Bekannten war dies nicht der Fall.
Er hatte in seinem Insolvenzantrag sein Vermögen (= keines) aufgelistet und anhand von Kontoauszügen nachgewiesen dass es sich um ein reines Guthabenkonto handelt, die einzigen Zahlungseingänge sind eben die vom Amt.
Eine Sperrung des Kontos durch den Treuhänder wurde zu keinem Zeitpunkt erwähnt.
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