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eine Rechtspflegerin moniert, dass die Genehmigung der Nebentätogkeit durch den Dienstherrn lautet: "Berufsbetreuung beim Sozial- und Jugenddienst der Stadt XYZ". Sie ist der Meinung, es muss "ehrenamtliche Betreuungen" heissen.
Der Text mit Berufsbetreuung stammt daher, dass die ersten Betreuungen 1996 tatsächlich als Berufsbetreuer nebenberuflich ausgeübt wurden, aber dann alles auf ehrenamtlich umgestellt wurde.
Die Rechtspflegerin ist nicht bereit, ihre Meinung zu ändern. Entweder ein anderer Text in der Genehmigung oder Betreuung auflösen.
Da stehen wir nun, beide stur, und keiner will nachgeben. Was nun ?
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