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Zwangsversteigerung oder normaler Hausverkauf bei Betreuung

 
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poldy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: köln

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 16:54    Titel: Zwangsversteigerung oder normaler Hausverkauf bei Betreuung Antworten mit Zitat

Hallo,
durch Zufall bin ich auf dieses interessante Forum gestoßen und hoffe, daß mir jemand bei meinen Problemen helfen kann.
Meine Mutter ist an Alzheimer erkrankt und steht seit 2002 unter Betreuung: Aufenthalt u. Gesundheit wird von meine Schwester und Vermögen wird von einer Anwältin betreut. Nun sind so ziemlich alle Bargeldreserven verbraucht und es steht der Hausverkauf an, dieses Haus gehört zu 6/8 meiner Mutter und je 1/8 meiner Schwester und mir. Es bestehen aber zwischen meiner Schwester und mir noch Erbstreitigkeiten.
Seit 2002 ist meine Mutter in einem Heim untergebracht und meine Schwester bewohnt das gemeinsame Haus.
Anfang Sept. 2004 wurde das Haus geschätzt, zwecks Verkauf. Eigentlich würde meine Schwester das Haus gerne kaufen, aber nicht für den geschätzten Betrag sondern will den Kaufpreis um 40.000,00 Euro senken, angeblich hat sie den Betrag ins
Haus gesteckt, wegen Modernisierung. Damit bin ich aber nicht einverstanden. Gestern nun bekam ich von der Betreuerin( Anwältin ) Post, das Haus soll nicht verkauft werden, sondern sie will Ende Juni das Zwangsverteigerungsverfahren einleiten und bei Sozialamt Antrag auf Darlehensgwährung stellen. .Das bedeutet jedoch, es muß wieder ein Gutachten erstellt werden. Das wären wieder neue Kosten, die meine Mutter bezahlen muß. Ich bin mit dieser Lösung aber nicht einverstanden, weil die Anwältin durch solche Handlungen immer neue Kosten verursacht und bei einer Zwangsversteigerung viel weniger rauskommt.
Meine Frage nun, kann ich beim Betreuungsgericht Beschwede über die Vorgehensweise dieser Anwältin einlegen ?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Karin
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 08:30    Titel: Re: Zwangsversteigerung oder normaler Hausverkauf bei Betreu Antworten mit Zitat

poldy hat folgendes geschrieben::
Hallo,
durch Zufall bin ich auf dieses interessante Forum gestoßen und hoffe, daß mir jemand bei meinen Problemen helfen kann.
Meine Mutter ist an Alzheimer erkrankt und steht seit 2002 unter Betreuung: Aufenthalt u. Gesundheit wird von meine Schwester und Vermögen wird von einer Anwältin betreut. Nun sind so ziemlich alle Bargeldreserven verbraucht und es steht der Hausverkauf an, dieses Haus gehört zu 6/8 meiner Mutter und je 1/8 meiner Schwester und mir. Es bestehen aber zwischen meiner Schwester und mir noch Erbstreitigkeiten.
Seit 2002 ist meine Mutter in einem Heim untergebracht und meine Schwester bewohnt das gemeinsame Haus.
Anfang Sept. 2004 wurde das Haus geschätzt, zwecks Verkauf. Eigentlich würde meine Schwester das Haus gerne kaufen, aber nicht für den geschätzten Betrag sondern will den Kaufpreis um 40.000,00 Euro senken, angeblich hat sie den Betrag ins
Haus gesteckt, wegen Modernisierung. Damit bin ich aber nicht einverstanden. Gestern nun bekam ich von der Betreuerin( Anwältin ) Post, das Haus soll nicht verkauft werden, sondern sie will Ende Juni das Zwangsverteigerungsverfahren einleiten und bei Sozialamt Antrag auf Darlehensgwährung stellen. .Das bedeutet jedoch, es muß wieder ein Gutachten erstellt werden. Das wären wieder neue Kosten, die meine Mutter bezahlen muß. Ich bin mit dieser Lösung aber nicht einverstanden, weil die Anwältin durch solche Handlungen immer neue Kosten verursacht und bei einer Zwangsversteigerung viel weniger rauskommt.
Meine Frage nun, kann ich beim Betreuungsgericht Beschwede über die Vorgehensweise dieser Anwältin einlegen ?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Karin


Hallo Karin,

bei einer solchen Frage hilft nur der Gang zum Anwalt. Zum einen darf hier keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen; zum anderen wäre es auch fahrlässig, bei solchen bedeutenden finanziellen Fragen keinen Rat beim Profi einzuholen.

Nur so viel: Da unter den Miteigentümern keine Einigkeit über den Verkauf besteht, dürfte allein eine Zwangsversteigerung der richtige Weg sein, siehe § 753 BGB.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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HansD
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 19:16    Titel: Re: Zwangsversteigerung oder normaler Hausverkauf bei Betreu Antworten mit Zitat

poldy hat folgendes geschrieben::

Meine Frage nun, kann ich beim Betreuungsgericht Beschwede über die Vorgehensweise dieser Anwältin einlegen ?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Karin



Hallo!

Natürlich kann man "Beschwerde" einlegen. Nicht unbedingt im rechtlichen Sinne; aber man kann auf jeden Fall mit dem Richter sprechen.

Dieser wird allerdings sagen, daß die Vorgehensweise der Betreuerin die einzig richtige ist. Es kann doch nicht angehen, daß jemand, der zu 1/8 Miteigentümer ist, das gesamte Anwesen alleine nutzt.

Im Interesse der Betreuten - und auch letztlich ggfls. der Allgemeinheit - muß so gehandelt werden.


Gruß HansD
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poldy
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Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: köln

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten.

Ich finde auch,dass die Zwangsversteigerung der richtige Weg ist. Bloß die Betreuerin wusste von Anfang an über die Unstimmigkeiten Bescheid. Deswegen verstehe ich die Vorgehensweise nicht, warum sie das Haus von einem Sachverständigen schätzen ließ, was hohe Kosten verursacht hat, und viel Zeit in Anspruch nahm, Dann hätte sie doch auf direktem Wege das Zwangsversteigerungsverfahren einleiten können. So gehen wieder viele Monate ins Land. Deswegen will ich auch Beschwerde bei dem Vormundschaftsgericht einlegen.

Viele Grüße
Karin
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 16.06.05, 21:56    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,


Beschwerde ? Chancenlos. Die Betreuerin kann damit argumentieren, dass sie sich

a) einen Überblick über den Wert des Hauses verschaffen wollte

b) den Erben eine Chance geben wollte, sich doch noch zu einigen

Evtl. hat auch das Gericht ein neues Gutachten verlangt, da sich die Marktlage inzwischen verändert hat.

Gruss

Andreas
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severine de Vaud
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Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre es denn, wenn Sie sich mit Ihrer Schwester- vielelicht mit Unterstützung eines Vermittlers- einfach mal zur Lösung der Probleme an einen Tisch setzen?
Ob Sie beurteilen können, ob die Schwester nun auf "keinen fall" Geld in das Haus gesteckt hat, ist doch fraglich, da Sie dort wohl nicht wohnen?
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