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Inkassobüro fordert horrende Summe

 
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cucurbita
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 11:24    Titel: Inkassobüro fordert horrende Summe Antworten mit Zitat

Hallo! Vielleicht kann uns hier jemand helfen?!
In einem Streit um Mietzahlungen, Mietschulden und Mietkürzungen forderte der Ex-Vermieter (in den Niederlanden) rund 1500 Euro. Man einigte sich mit dem Ex-Mieter (mittlerweile wieder in Deutschland), allerdings hat der Ex-Vermieter ein Inkassobüro eingesetzt, das nun zusätzliche 357 Euro Gebühren fordert.
Nun die Frage: Ist diese Summe nicht viel zu hoch? Oder ist sie in den Niederlanden angemessen und muss akzeptiert und gezahlt werden.
(Ich bin mir darüber im klaren, dass die Summe a) in Deutschland als unangemessen hoch betrachtet würde und dass b) nach deutscher Rechtssprechung der Ex-Vermieter diese 'Provision' eher selbst zahlen müsste.)
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gilt wohl niederländisches Recht und einen Rechtsstreit müssten Sie entsprechend in den Niederlanden führen.
Wenn Sie den verlieren, kann die Forderung Ihres Ex-Vermieters aber auch in Deutschland vollstreckt werden.
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cucurbita
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo! Thx für die Antwort!
Ja, darüber sind wir uns im Klaren. Wir überlegen nur, ob 357 Euro unverschämt viel sind oder in den Niederlanden eine übliche (und evtl. auch vom Inkassobüro einklagbare) Summe.
Hintergedanke: Wir wollen einen Rechtsstreit gerne vermeiden, andererseits aber auch keine 357 Euro umsonst zahlen.
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

cucurbita hat folgendes geschrieben::
Hallo! Thx für die Antwort!
Ja, darüber sind wir uns im Klaren. Wir überlegen nur, ob 357 Euro unverschämt viel sind oder in den Niederlanden eine übliche (und evtl. auch vom Inkassobüro einklagbare) Summe.
Hintergedanke: Wir wollen einen Rechtsstreit gerne vermeiden, andererseits aber auch keine 357 Euro umsonst zahlen.



Zunächst müsste man klären, welches Recht tatsächlich gilt. Nur weil der Vermieter in den Niederlanden wohnte, ist noch lange kein niederländisches Recht anwendbar. Weiter müsste man klären, wofür die Kosten verlangt werden.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::
Zunächst müsste man klären, welches Recht tatsächlich gilt. Nur weil der Vermieter in den Niederlanden wohnte, ist noch lange kein niederländisches Recht anwendbar. Weiter müsste man klären, wofür die Kosten verlangt werden.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Fragesteller in den Niederlanden einen Mietvertrag für eine in den Niederlanden gelegene Immobilie geschlossen und streitet nach Rückkehr des Mieters nach Deutschland mit dem niederländischen Vermieter. Deutsches Recht dürfte hier wohl nicht anzuwenden sein.

Wenn niederländisches Recht zum tragen kommt, lohnt ein Rechtsstreit wegen 300 oder 400 Euro im übrigen nicht. Die Niederländer haben eine andere Auffassung über die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Egal wer einen Prozess gewinnt oder verliert, die Kosten des Rechtsstreites (Gerichtsgebühren und Anwaltskosten) trägt jede Partei grundsätzlich selbst, da in NL derartige Kosten den Risiken und Kosten einer allgemeinen Lebensführung zugeordnet werden.
Weiterhin werden NL-Anwälte nicht nach Streitwert sondern nach Arbeitszeit bezahlt. Üblicher Satz: 250,- Euro/Stunde.
Aus diesem Grund gibt es in NL wesentlich weniger Rechtsstreitigkeiten als in Deutschland, insbesondere Bagatellfälle, und kaum ein Gerichtsverfahren dauert länger als ein Jahr.
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Aus diesem Grund gibt es in NL wesentlich weniger Rechtsstreitigkeiten als in Deutschland, insbesondere Bagatellfälle, und kaum ein Gerichtsverfahren dauert länger als ein Jahr.


Übersetzt: Wer sich den Prozess nicht leisten kann, ist der Dumme Smilie.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, und selbst wenn der Fragesteller den Rechtsstreit zu 100% gewinnen sollte, muss er zwar nichts an seinen ehemaligen Vermieter zahlen, bleibt aber trotzdem auf den Kosten für seinen eigenen Rechtsanwalt sitzen. Und der dürfte bei einem Stundensatz von durchschnittlich 250,- Euro in jedem Fall wesentlich teurer sein, als die Summe, um die hier gestritten werden soll.

Aus diesem Grunde könnte es hier aus prozessökonomischen Gründen sinnvoll sein, den geforderten Betrag unabhängig von der Rechtslage zu zahlen.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Übersetzt: Wer sich den Prozess nicht leisten kann, ist der Dumme Smilie.

Jain, Prozesskostenhilfe für Bedürftige gibt es in NL auch.
Aber niemand zieht bei einem Bagatellstreitwert von ein paar Hundert Euro vor Gericht, wenn die eigenen Anwaltskosten höher sind.
Also beschäftigen sich die Gerichte mehr mit höheren Streitwerten, wo es für die Prozessparteien auch um etwas geht. Und hierbei finde ich es gut, dass die Anwälte nach Arbeitsaufwand und nicht nach Streitwert bezahlt werden.
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cucurbita
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Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon gesagt, mit dem Vermieter hat man sich geeinigt (sozusagen 'in der Mitte getroffen'). Und dem Vermieter wurde das Geld auch direkt auf sein Konto überwiesen, nicht auf das der Inkassofirma.

Aber kann man jetzt nicht auch andersherum fragen, ob denn die Inkassofirma vor Gericht geht, wenn sie ihre 357 Euro bekommen will? Die Firma hätte ja dann auch auf jeden Fal die eigenen Prozesskosten an der Backe, oder? (Davon abgesehen, dass sie belegen müssten, wie denn bitteschön diese Summe an 'außergerichtlichen Kosten' zustandekam)
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

cucurbita hat folgendes geschrieben::

Aber kann man jetzt nicht auch andersherum fragen, ob denn die Inkassofirma vor Gericht geht, wenn sie ihre 357 Euro bekommen will? Die Firma hätte ja dann auch auf jeden Fal die eigenen Prozesskosten an der Backe, oder? (Davon abgesehen, dass sie belegen müssten, wie denn bitteschön diese Summe an 'außergerichtlichen Kosten' zustandekam)


Deren Auftraggeber ist der Vermieter.
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cucurbita
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Was meinst Du mit dieser Antwort?
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FM
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich der Gläubiger mit dem Schuldner dahingehend geeinigt hat, daß lediglich die Hauptforderung gezahlt wird, muß der Gläubiger wohl selbst die Inkassofirma bezahlen. Die werden kaum nach Erfolg auf ihr Honorar verzichten.

Ergänzung:

Ganz dumm für den Schuldner wäre es übrigens, wenn die Inkassofirma die Forderung dem Gläubiger abgekauft hatte (also nicht nur als Bevollmächtigte, sondern in eigenem Namen handelte). Dann war nämlich die Zahlung an den ursprünglichen Gläubiger wirkungslos und die Hauptforderung ist immer noch offen. Voraussetzung wäre eine entsprechende Mitteilung an den Schuldner, da kommt es auf den Wortlaut der Schreiben an.
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RANL
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Enschede (NL)

BeitragVerfasst am: 09.08.05, 14:42    Titel: Inkassokosten in Holland Antworten mit Zitat

Bei einem Streitwert von 1500 Euro sind etwa 225 bis 300 Euro in Holland normal.
Aber fuer so einem Betrag wird man wahrscheinlich nicht in Holland ein Verfahren starten und danach auch noch das Urteil in Deutschland umschreiben lassen.
_________________
Rechtsanwalt in Holland
und Inkasso in den Niederlanden.
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