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Hallo!
Es bestand eine freiwillige Krankenversicherung bei einem gesetzlichen Versicherer (wie AOK, IKK...) bei einer Selbständigkeit. Der Selbständige meldete sich arbeitslos und wurde damit gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Die freiwillige Krankenversicherung wurde nicht ausdrücklich gekündigt, aber die Pflichtbeiträge vom Arbeitsamt wurden an den bisherigen Versicherer gezahlt. Der Versicherer verschickte von diesem Zeitpunkt an auch keine privaten Beitragsrechnungen mehr.
Durch eine eingetretene Sperrzeit war der Versicherte nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig, und das Arbeitsamt zahlte in diesen 2 Wochen auch keine Beiträge. Danach wurde die Beitragszahlung durch das Arbeitsamt wieder aufgenommen.
Der Versicherer verlangt nun vom Versicherungsnehmer für diese Zeit Beiträge für eine private freiwillige Krankenversicherung, mit der Begründung, dass die bestehende Versicherung nicht explizit gekündigt worden ist.
Meine Fragen:
1. Hat der Versicherer nicht durch schlüssiges Verhalten der automatisch durch Überweisung von Pflichtbeiträgen erfolgten Kündigung der freiwilligen KV zugestimmt (keine weiteren Rechnungen mehr, akzeptieren der Beiträge des Arbeitsamtes)?
2. Endet eine auf der Basis gesetzlicher Pflichtbeiträgen geführte KV automatisch mit Wegfall der gesetzlichen Versicherungspflicht und dem Einstellen der Zahlungen (Wegfall des Versicherungsgegenstandes?) oder muss diese extra gekündigt werden?
Danke
Stephan
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