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Firmenbezeichnung "group"
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 06:52    Titel: Firmenbezeichnung "group" Antworten mit Zitat

Da ich nun selbständig als Einzelunternehmer bin, würde ich mich gerne Group nennen. Gibt es hierfür bestimmte Vorrausetzungen die ich erfüllen muß?
Ab wann ist man eine Group/Gruppe/Groupe? Zählt z.B. ein stiller Teilhaber oder eine angemeldete ordentliche Zweigstelle mit einer Adresse in einer anderen Stadt inkl. Telefonanschluss?
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

weiss niemand was? Weinen
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.07.05, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Gruppe/Group ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen (Töchter) unter der Obhut eines oder mehrerer übergeordneter Unternehmen (Mutter/Mütter, häufig Holdings, Verwaltungs- oder Betriebsgesellschaften).

Ein Unternehmen mit zwei Mitarbeitern oder einer Zweigniederlassung im Nachbarhaus ist keine Unternehmensgruppe.
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Betriebsstätte derZweigstelle ist 100km von der Hauptstätte entfernt
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OS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 02.07.05, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

StephanT. hat folgendes geschrieben::
Die Betriebsstätte derZweigstelle ist 100km von der Hauptstätte entfernt


ja aber rechtlich nicht eigenständig, zwar eine andere (gewerberechtliche) Betriebsstätte aber eben doch das selbe Unternehmen (bzw. der selbe Unternehmer).
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin der Meinung das dies nicht so ist. Wenn in einer oder besser 2 Städte eine Zweigstelle ist, darf man sich Gruppe nennen.

Oder?????????????
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Servicer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

StephanT. hat folgendes geschrieben::
Ich bin der Meinung das dies nicht so ist. Wenn in einer oder besser 2 Städte eine Zweigstelle ist, darf man sich Gruppe nennen.

Oder?????????????


Wenn Sie der Meinung sind, das sei so, dann tun Sie es einfach. Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Führung einer irreführenden Bezeichnung erhalten haben, können Sie im Forum noch einmal posten.
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mir sagte das ein Anwalt. Im BGB würde das stehen. Wem soll ich glauben?
Kann ich das nicht wo nachlesen?
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OS
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 976

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

StephanT. hat folgendes geschrieben::
Wem soll ich glauben?


Dem Anwalt, wenn er den Paragraphen gefunden hat.

StephanT. hat folgendes geschrieben::
Kann ich das nicht wo nachlesen?


Frage Was? Das BGB? Oder nur die Stelle über Gruppen die aus einer Person bestehen? Oder lieber doch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb? Frage
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

hab mich vertippelt. Sollte HGB heissen. Es ist niemand aufgefallen. Lustig Sehr glücklich
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

StephanT. hat folgendes geschrieben::
hab mich vertippelt. Sollte HGB heissen. Es ist niemand aufgefallen. Lustig Sehr glücklich

Und? Schonmal im HGB nachgelesen?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:05    Titel: Re: Firmenbezeichnung "group" Antworten mit Zitat

StephanT. hat folgendes geschrieben::
Da ich nun selbständig als Einzelunternehmer bin, würde ich mich gerne Group nennen.


Für mich klingt obiger Satz nach allgemeinem Sprachverständnis widersprüchlich. Entweder man ist Einzelperson oder Gruppe. Eine "Ein-Mann-Gruppe" gibt es nicht. Eine Zweigstelle ändert daran nichts. Deshalb würde ich von einem Verstoß gegen § 18 II HGB ausgehen. Bin allerdings in dem Bereich kein Profi.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
StephanT. hat folgendes geschrieben::
hab mich vertippelt. Sollte HGB heissen. Es ist niemand aufgefallen. Lustig Sehr glücklich

Und? Schonmal im HGB nachgelesen?


nein den habe ich leider nicht vorliegen. ich muß mich derzeit auf aussagen verlassen.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

StephanT. hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
StephanT. hat folgendes geschrieben::
hab mich vertippelt. Sollte HGB heissen. Es ist niemand aufgefallen. Lustig Sehr glücklich

Und? Schonmal im HGB nachgelesen?


nein den habe ich leider nicht vorliegen. ich muß mich derzeit auf aussagen verlassen.

Haben Sie schon einmal was von Suchmaschinen gehört, zum Beispiel G**gle?
Die liefert zum Beispiel auf Platz 1 die naheliegende URL http://www.handelsgesetzbuch.de/

Und dort steht unter § 18 HGB:

HGB § 18 Firma des Kaufmanns
Fassung vom 22. Juni 1998
(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.
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StephanT.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.06.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::


Ein Unternehmen mit zwei Mitarbeitern oder einer Zweigniederlassung im Nachbarhaus ist keine Unternehmensgruppe.


Okay mit dem irreführen mag sein. Aber ich nenne mich ja nicht xy unternehmensgruppe sondern einfach nur xy group. Soll heissen eine Hauptstätte mit mehreren zweigstellen.
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