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Vertrag für Kurzfilm

 
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Sabine67
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:13    Titel: Vertrag für Kurzfilm Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um folgendes:

Wir, Studenten einer Filmhochschule, planen zur Zeit einen Kurzfilm zu drehen. Da wir den Schauspielern leider keinerlei Gage zahlen können, wollten wir uns durch einen Vertrag dadurch absichern, dass wenn die Schauspieler kurz vor Dreh "abspringen" sie für schauspielerischen Ersatz zu sorgen haben. Die" Rechte am Bild" sollen an uns abgetreten werden.

Meine Frage ist nun wie so ein Vertrag grundsätzlich aussehen müsste.
Reicht es wenn er so in etwa aussieht? Mit den Augen rollen

Zitat:

Namen und Anschrift der Produktion
Name und Anschrift des Vertragspartners (Team)
Titel des Filmes (Arbeitstitel)


Der Filmschaffende steht dem Filmhersteller als Schauspieler für den Kurzfilm „...“ zur Verfügung.

Die Vertragszeit beginnt am ... und endet voraussichtlich am ...
Der Filmschaffende erhält keine Bruttovergütung. Die Filmhersteller kommen jedoch für Kost und Logis im genannten Zeitraum auf.
Die durch die Tätigkeit des Filmschaffenden etwa entstehenden Leistungsschutzrechte sowie Ansprüche nach § 53 Abs. 5 UrhG gehen mit Vertragsabschluss örtlich und zeitlich und in jeder sonstigen Hinsicht uneingeschränkt auf die Filmfirma über.

Mündliche Vereinbarungen, auch die mündliche Vereinbarung über die Aufhebung der Schriftform, sind nichtig.


Lieber Gruss
Sabine
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