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Pamela braucht Hilfe gerichtlicher Mahnbescheid HILFE!!

 
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Pamelagirl
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Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 16:40    Titel: Pamela braucht Hilfe gerichtlicher Mahnbescheid HILFE!! Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forengemeinde,

ich heiße Pamela und brauche eure Hilfe. Bitte helft mir ich weis nicht weiter.
Wie soll ich mich verhalten. Traurig Traurig Traurig .

Geschichte:

Hatte mit dem Fahrzeug meines Vaters im Januar 2003 einen Unfall. Polizei war Zeuge des Unfalls. Schuld war ein 18 jähriger Raser den Sie per Video aufgenommen hatten.

Habe das Fahrzeug im Juni 2003 zur Reparatur gegeben. Chef der Vertragswerkstatt sagt " Ich schicke dir keine Rechnung !!!! Ich mache das alles mit der Versicherung aus "

Ich OK Fahrzeug abgeholt und mit dem auto weitergefahren. Keine Ahnung gehabt wie hoch die Reparaturkosten waren. hab gedacht er wird es schon mit der Versicherung klären so wie abgemacht.

Zwei Jahre Ruhe. Nichts von der Werkstatt gehört im Hintergedanken gedacht Versicherung hat ihm das Geld bezahlt. UND SENSE.

So und jetzt genau 2.Jahre später bekomme ich einen gerichtlichen Mahnbescheid der Werkstatt. Die melden sich zwei Jahre später.

Im gerichtlichen Mahnbescheid steht Hauptforderung ( Reparaturkosten ) 2000 € , Zinsen und Rechtsanwaltskosten und Auslagen 600 € der letzen 2 Jahre.

Erstens sind die Kosten eine Schweinerei und zweitens Wieso wartet die Werkstatt 2. Jahre. Ich habe nie eine Rechnung erhalten weder so noch per einschreiben noch vom Anwalt. Und jetzt wollen die 5,5 % Zinsen haben für die letzen 2 Jahre. Das ist aber ne gute Verzinsung. !!

Ich habe beim dem Rechtsanwalt angerufen und habe gesagt das ich keine Rechnung erhalten habe und im BGB steht Ohne Rechnung keine Fälligkeit. bzw kein VERZUG.

Das Problem ist die Versicherung hat das Geld nicht dennen der Werkstatt bezahlt sondern auf mein Sparkonto überwiesen. Das Geld der Werkstatt wurde mir im Dezember 2003 bereitgestellt von der Versicherung. Ich hatte aber keine Ahnung. Habe nämlich auch andere Beträge zahlen müssen Mietwagen Gutachten usw. Das ist mir nicht aufgefallen.

Ein Anruf hätte genügt. Ein kleiner Anruf. Ich will doch nix unterschlagen.

Ich habe jetzt folgendes gemacht:

Ich habe dem gerichtlichen Mahnbescheid ganz ( ohne Begründung ) widersprochen.
Also ich habe den 2600 € widersprochen.

Dann habe ich der Werkstatt Ihren Reparaturrenbetrag von 2000 € überwiesen mit Verwendungszweck Hauptforderung der Werkstatt = bereitgestellte Betrag der Versicherung.

Ich habe denen genau das überwiesen was denen auch rechtmäßig zusteht und was die Versicherung mir auch bereitgestellt hat.

Problem ist jetzt das die Anwälte auf die 600 bestehen bleiben wollen.

600 € ist schon ein Happengeld und ich habe auch keine Rechnung erhalten.
Klar wurde mir das Geld von der Versicherung bereitgestellt aber ist es meine Aufgabe zu überweisen ?? OK aber wenn ich nicht weis wieviel ich überweisen muss ??
Außerdem hat die Versicherung mehr Geld bereitgestellt so das auch nicht klar ersichtlich war wieviel wem gehört ? Abgesehen davon wusste ich nicht das auf das Sparkonto überwiesen worden ist.

Habe ich bis jetzt richtig gehandelt ??

Habe Angst das die die 600 € durchsetzen können. ??

Die gegneerische Werkstatt bzw der Rechtsanwalt sagt es ist vollkommen unerheblich ob ich eine Rechnung erhalten habe oder nicht.

1. Die sagen aus das dass Geld im Dezember 2003 bereitgestellt wurde.

2. Man würde in Verzug geraten auch wenn man keine Rechnung bekommen hat.

Stimmt es bin ich denen jetzt hilfslos ausgeliefert kann ich was dagegen unternehmen ?

Wie kann jemand in Verzug geraten ohne Rechnung. Hilfe Hilfe was soll ich machen ignorieren ??

Die drohen mir mit einer ANZEIGE BEI DER STAATSANWALTSCHAFT. Ich hätte das Geld der Versicherung unterschlagen.

ÄHM dabei habe ich sofort nach Erhalt und Kenntnis des gerichtlichen Mahnbescheids die Hauptforderunf die die Versicherung bereitgestellt hatte anstandslos überwiesen .


HILFE HILFE HILFE Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
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BeitragVerfasst am: 07.07.05, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

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Klabautermann
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 865

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Solange die Werkstatt keine Rechnung stellt, gibt es auch nichts zu bezahlen (wieviel denn auch?)

Wenn die Versicherung nach Gutachten bezahlt hat und der Gutachter den Schaden höher geschätzt hat, als die Werkstatt hinterher berechnet, dann hast Du halt Glück gehabt, hättest den Wagen auch selber reparieren können und das Geld von der Versicherung behalten, das ist o.k.

Ich habe das vom November 2004 - Februar 2005 gehabt: Klinikaufenthalt, Kosten ca. 50000 Euro, die Versicherung hat nach etlichen Ablehnungen dann im März-April gezahlt, mit der Klinik hatte ich eine schriftliche Vereinbarung, daß die nur dann Geld sehen, wenn der Schaden übernommen wird.

Dafür habe ich sie gegenüber deren hauseigenem Rechtsanwalt aus Freiburg von der Schweigepflicht entbunden.

Laß die doch mal zur Staatsanwaltschaft laufen, was soll das bringen?

An Deiner Stelle: versuche mal rauszubekommen, ob in dem Laden auch mal was schwarz läuft...

...mit der Info gehst Du dann zum Finanzamt.

Steuerfahndung im Haus ist nicht lustig.

Mein Bruder hat auf der Fachhochschule für Finanzen in Ludwigsburg studiert und arbeitet für den Verein, daher weiß ich, daß dann, wenn sie erst mal Blut gerochen haben, der Spaß für den Betroffenen ganz schnell vorbei ist...

Mit dem gegnerischen Anwalt würde ich mich nicht unterhalten, mit der Werkstatt erst recht nicht und mit Inkassobrüdern schon gar nicht.

Hauptforderung zahlen und dann Schluß.

Paßt denen das nicht, sollen sie den Rest halt einklagen.

Beweispflichtig sind die.

Möglicherweise war der ohne mein Wissen tätig.

Es ist halt nun so: Vertragspartner der Klinik bin ich, bezahlt habe ich nach der 1. Mahnung (natürlich ohne Mahnkosten)

Vertragspartner meiner privaten Krankenkasse bin auch ich, die hat an mich bezahlt, nach etlichen Ablehnungen bekomme ich nun alles sofort, die Behandlung geht ambulant noch bis mindestens September weiter.

Da kommt es schon vor, daß ich bei denen Rechnungen eingereicht habe, die ich noch nicht bezahlt habe.

Na und?

Das ist nie und nimmer Betrug bzw. Unterschlagung.

Gezahlt wird bei Leistungsträgern, auf die ich noch Wert lege schnell und bei anderen eben schleppend nach der 1. Mahnung.

Wo ist da das Problem?

Ich habe keines und verboten ist es erst recht nicht.

Den Zahlungseingang auf Deinem Konto hättest Du natürlich bemerken müssen, aber so lange Dir die Werkstatt nichts berechnet hat, brauchst Du denen das Geld nicht hinterhertragen.

Haben die erst jetzt die Rechnung geschickt, würde ich die Hauptforderung zügig zahlen und das ganze Klimbim darum eben nicht, ist deren Problem.

Hätten sie keinen Saustall in der Buchhaltung, wäre die Rechnung sicher innerhalb Tagen, max. wenige Wochen gekommen.
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Mark Herzog
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Lesen Sie die Forenregeln.


Ich finde solche Einträge wenig hilfreich. Wenn ein Verstoß gegen die Forenregeln vorliegt, wäre es da nicht besser, diesen genau zu benennen?
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