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Filmstar wider Willen

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 17:34    Titel: Filmstar wider Willen Antworten mit Zitat

Hallo,

hat jemand eine Ahnung wieviel fiktive Lizensgebühr, bzw. wieviel Schadensersatz Herr B für die Veröffentlichung privater Filmsequenzen verlangen kann?

Herr B sah zufällig seinen Urlaubsfilm aus Kindheitstagen in einem privaten Sender X.

Auf dem Film ist er als badendes Kind in Badehose zu sehen.

Hier noch ein Auszug vom Gesetz: zivilrechtliche Ansprüche

.....Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 22,23 KUG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z.B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben.

mfG
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 18:38    Titel: Re: Filmstar wider Willen Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
hat jemand eine Ahnung wieviel fiktive Lizensgebühr, bzw. wieviel Schadensersatz Herr B für die Veröffentlichung privater Filmsequenzen verlangen kann?


Kommt drauf an - Sender, Einschaltquote, Art und Zeitpunkt der Sendung...
Wer hat denn dem Sender überhaupt den privaten Film überlassen?
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 11.08.05, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gibt es noch keine Urteile von Zivillprozesse auf die man im Internet zurückgreifen könnte?

mfG
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Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:17    Titel: Re: Filmstar wider Willen Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Mallows hat folgendes geschrieben::
hat jemand eine Ahnung wieviel fiktive Lizensgebühr, bzw. wieviel Schadensersatz Herr B für die Veröffentlichung privater Filmsequenzen verlangen kann?


Kommt drauf an - Sender, Einschaltquote, Art und Zeitpunkt der Sendung...


Vorfrage: War er nicht eine sog. "relative Person der Zeitgeschichte"? Wenn man nur igendwo im HIntergrund zu sehen ist, dann ist das meist zulässig. Klassisches Beispiel: Foto vom Verkehrsunfall und die Oma auf dem Balkon im Hinrergrund schaut sich das zerbeulte Auto an. Da gibt es nichts für die Oma!

Zitat:

Wer hat denn dem Sender überhaupt den privaten Film überlassen?


Das ist eine andere Frage - und dem urspünglichen Posting nicht klar zu entnehmen.
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Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
Hallo,
gibt es noch keine Urteile von Zivillprozesse auf die man im Internet zurückgreifen könnte?
mfG


Grundlagen:
http://www.jugendpresse.de/index.php?rubrik=recht&sub=re_bild

Urteile:
http://www.jura.uni-sb.de/FB/LS/Knies/AMR/4p/4_person_der_zeitgeschichte__relative.htm
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltext6/vo101586.htm
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/?id=12054
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Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
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BeitragVerfasst am: 11.08.05, 20:57    Titel: Text Antworten mit Zitat

Hallo,

scheint nicht klar rübergekommen zu sein was gemeint war:

In einer Reportage wird zur zusätzlichen Darstellung gewisser Vorkommnisse im Jahre 1973, ein Filmausschnitt gezeigt, der sich auf dieses Ereignis bezieht.
Der ursprüngliche Sinn diese Films war aber rein Privat, und hatten nie das Ziel der Kommerzialisierung.
Der Junge auf dem Streifen ist auch nur kurz in der Reportage in Badehose zu sehen.
Wie das Filmaterial in Besitz des Journalisten geraten konnte ist nicht geklärt.
Jedoch hat nun derJunge von damals, heute ein Mann, die Befürchtung, daß seine Kindheitserinnerungen wiederholt im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Kann er eine Unterlassungsklage gegen den Sender anstreben?
Welche Höhe an Entschädigungen sind zu erwarten?

mfG
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 13:28    Titel: Re: Text Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
In einer Reportage wird zur zusätzlichen Darstellung gewisser Vorkommnisse im Jahre 1973, ein Filmausschnitt gezeigt, der sich auf dieses Ereignis bezieht.
[...]
Der Junge auf dem Streifen ist auch nur kurz in der Reportage in Badehose zu sehen.


Mit anderen Worten: es geht jetzt in den Bereich der Einzelfallbetrachtung. Hier kann man ohne genaue Detailkenntnis keine seriöse Aussage treffen. Sie sollten sich daher ggfs. von einem Anwalt unter Vorlage aller Details beraten lassen.

Mallows hat folgendes geschrieben::
Kann er eine Unterlassungsklage gegen den Sender anstreben?


Nur wenn er kein "unwesentliches Beiwerk" war, vgl. die Antworten von Herrn v. Gravenreuth.

Mallows hat folgendes geschrieben::
Welche Höhe an Entschädigungen sind zu erwarten?


Wie ich schon schrieb, das hängt an den Umständen des Einzelfalls und kann nicht seriös vorhergesagt werden. Irgendwo zwischen 0 und unbegrenzt. Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.08.05, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wozu braucht der Mann jetzt einen Anwalt, er hat doch gar nichts getan.
Ich würde sagen, dass der Sender des Journalisten eine Anwalt braucht.

Der Anwalt sieht ja auch nicht mehr als jeder andere, was soll das bringen?
Oder fällt das ganze Gesetz unter das Zivilrecht?

mfG
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.08.05, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gelten auch hier Verjährungfristen?

mfG
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.08.05, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mallows hat folgendes geschrieben::
wozu braucht der Mann jetzt einen Anwalt, er hat doch gar nichts getan.


Er will Schadensersatz, d.h. er muß klagen. Soll er das ohne professionelle Einschätzung tun, ob er überhaupt einen Anspruch hat? Das kann aber teuer werden.

Mallows hat folgendes geschrieben::
Ich würde sagen, dass der Sender des Journalisten eine Anwalt braucht.


Der hat sicher eine Rechtsabteilung. Die einen ins Blaue hinein klagenden Laien in der Luft zerfetzt. Winken

Mallows hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt sieht ja auch nicht mehr als jeder andere, was soll das bringen?


Der Anwalt kann einschätzen, wo die Grenze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung (bzw. KunstUrhG) überschritten ist und wo nicht.

Mallows hat folgendes geschrieben::
Oder fällt das ganze Gesetz unter das Zivilrecht?


Es gibt auch eine strafrechtliche Komponente, aber die bringt dem Betroffenen keinen Cent Entschädigung.
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Frhr. v. Gravenreuth
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Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 14.08.05, 20:31    Titel: Re: Text Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Wie ich schon schrieb, das hängt an den Umständen des Einzelfalls und kann nicht seriös vorhergesagt werden. Irgendwo zwischen 0 und unbegrenzt. Winken


So ist es!
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Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.08.05, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.10.2004 – VI ZR 255/03 -

Weinen

bleibt in meinem Fall wohl doch bloß ein Strafverfahren übrig.

mfG
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