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hat jemand eine Ahnung wieviel fiktive Lizensgebühr, bzw. wieviel Schadensersatz Herr B für die Veröffentlichung privater Filmsequenzen verlangen kann?
Herr B sah zufällig seinen Urlaubsfilm aus Kindheitstagen in einem privaten Sender X.
Auf dem Film ist er als badendes Kind in Badehose zu sehen.
Hier noch ein Auszug vom Gesetz: zivilrechtliche Ansprüche
.....Daneben kann auch ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 22,23 KUG bestehen. Hier ist neben dem Ersatz des konkreten Schadens nach der sogenannten Lizenzanalogie (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG) eine fiktive Lizenzgebühr für die Verwendung des Bildes zu bezahlen und ein etwaiger Gewinn (z.B. wegen Steigerung der Auflage) herauszugeben.
hat jemand eine Ahnung wieviel fiktive Lizensgebühr, bzw. wieviel Schadensersatz Herr B für die Veröffentlichung privater Filmsequenzen verlangen kann?
Kommt drauf an - Sender, Einschaltquote, Art und Zeitpunkt der Sendung...
Wer hat denn dem Sender überhaupt den privaten Film überlassen? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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hat jemand eine Ahnung wieviel fiktive Lizensgebühr, bzw. wieviel Schadensersatz Herr B für die Veröffentlichung privater Filmsequenzen verlangen kann?
Kommt drauf an - Sender, Einschaltquote, Art und Zeitpunkt der Sendung...
Vorfrage: War er nicht eine sog. "relative Person der Zeitgeschichte"? Wenn man nur igendwo im HIntergrund zu sehen ist, dann ist das meist zulässig. Klassisches Beispiel: Foto vom Verkehrsunfall und die Oma auf dem Balkon im Hinrergrund schaut sich das zerbeulte Auto an. Da gibt es nichts für die Oma!
Zitat:
Wer hat denn dem Sender überhaupt den privaten Film überlassen?
Das ist eine andere Frage - und dem urspünglichen Posting nicht klar zu entnehmen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
scheint nicht klar rübergekommen zu sein was gemeint war:
In einer Reportage wird zur zusätzlichen Darstellung gewisser Vorkommnisse im Jahre 1973, ein Filmausschnitt gezeigt, der sich auf dieses Ereignis bezieht.
Der ursprüngliche Sinn diese Films war aber rein Privat, und hatten nie das Ziel der Kommerzialisierung.
Der Junge auf dem Streifen ist auch nur kurz in der Reportage in Badehose zu sehen.
Wie das Filmaterial in Besitz des Journalisten geraten konnte ist nicht geklärt.
Jedoch hat nun derJunge von damals, heute ein Mann, die Befürchtung, daß seine Kindheitserinnerungen wiederholt im Fernsehen ausgestrahlt werden.
Kann er eine Unterlassungsklage gegen den Sender anstreben?
Welche Höhe an Entschädigungen sind zu erwarten?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.08.05, 13:28 Titel: Re: Text
Mallows hat folgendes geschrieben::
In einer Reportage wird zur zusätzlichen Darstellung gewisser Vorkommnisse im Jahre 1973, ein Filmausschnitt gezeigt, der sich auf dieses Ereignis bezieht.
[...]
Der Junge auf dem Streifen ist auch nur kurz in der Reportage in Badehose zu sehen.
Mit anderen Worten: es geht jetzt in den Bereich der Einzelfallbetrachtung. Hier kann man ohne genaue Detailkenntnis keine seriöse Aussage treffen. Sie sollten sich daher ggfs. von einem Anwalt unter Vorlage aller Details beraten lassen.
Mallows hat folgendes geschrieben::
Kann er eine Unterlassungsklage gegen den Sender anstreben?
Nur wenn er kein "unwesentliches Beiwerk" war, vgl. die Antworten von Herrn v. Gravenreuth.
Mallows hat folgendes geschrieben::
Welche Höhe an Entschädigungen sind zu erwarten?
Wie ich schon schrieb, das hängt an den Umständen des Einzelfalls und kann nicht seriös vorhergesagt werden. Irgendwo zwischen 0 und unbegrenzt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 12.08.05, 17:02 Titel:
Mallows hat folgendes geschrieben::
wozu braucht der Mann jetzt einen Anwalt, er hat doch gar nichts getan.
Er will Schadensersatz, d.h. er muß klagen. Soll er das ohne professionelle Einschätzung tun, ob er überhaupt einen Anspruch hat? Das kann aber teuer werden.
Mallows hat folgendes geschrieben::
Ich würde sagen, dass der Sender des Journalisten eine Anwalt braucht.
Der hat sicher eine Rechtsabteilung. Die einen ins Blaue hinein klagenden Laien in der Luft zerfetzt.
Mallows hat folgendes geschrieben::
Der Anwalt sieht ja auch nicht mehr als jeder andere, was soll das bringen?
Der Anwalt kann einschätzen, wo die Grenze zur Persönlichkeitsrechtsverletzung (bzw. KunstUrhG) überschritten ist und wo nicht.
Mallows hat folgendes geschrieben::
Oder fällt das ganze Gesetz unter das Zivilrecht?
Es gibt auch eine strafrechtliche Komponente, aber die bringt dem Betroffenen keinen Cent Entschädigung. _________________ DefPimp: Mein Gott
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