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Verfasst am: 07.07.05, 20:32 Titel: Rechnung von einem Lohnsteuerhilfeverein
Hallo,
ein Bekannter von mir hat im Jahr 2002 einen Steuerberater aufgesucht, der ausschliesslich für ein LStHV arbeitet. Er bezahlte die Rechnung für 2002.
Da er mit der Leistung des SB nicht zufrieden war, hat er diesen im Jahr 2003 nicht mehr in anspruch genommen.
Mittlerweile vergass mein Bekannter, dass es den LStHV überhaupt gibt, doch der erinnerte...Gestern bekam er die Beitragsrechnung für 2003,2004,2005 mit einem Schlag.
Ist das rechtens?
Hätte der Verein nicht auch schon letztes und vorletztes Jahr eine Rechnung schicken müssen?
Mein Bekannter ist Russlanddeutscher, und versteht nicht so gut Deutsch, deshalb kann er mir nicht sagen, wie er dem Verein beigetreten ist, ihm sei das aber gar nicht bewusst gewesen. Könnte man sich denn daran aufhängen?
Wenn er Vereinsmitglied geworden ist, hätte er austreten müssen. Erstmal aufklären, wofür die Rechnung genau ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Hallo,
kleine Ergänzung.
Wenn eine Mitgliedschaft begründet wurde, braucht keine Beitragsrechnung geschickt werden, sondern der Beitrag wird automatisch mit Eintritt des Zahlungstages (ergibt sich aus der Vereinssatzung) fällig.
Spezi
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