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kava
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 20:01    Titel: kava Antworten mit Zitat

Guten Tag

hab ma ne frage bezüglich des apothekengesetzes.
kava wurzel, yohimbe, ephedrin und der ganze kram war ja bis vor ein paar jahren frei verkäuflich und fällt nun (laut dem verkäufer, der es früher mal verkauft hat) angeblich unter das apothekengesetz.

heißt das konkret das es nun gar keine möglichkeit gibt diese substanzen LEGAL zu bekommen? hintergrund ist folgender: kava wurzel ist meienr meinung nach wie vor als anti depressiva weitaus wirksamer und weniger schädlich als chemische antidepressiva. kann ein arzt sowas verschreiben? ist der einfuhr aus anderen ländern verboten bzw. wird er ähnlcih hart sanktioniert wie die einfuhr von btm?
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Apo
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 04:37    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

Im Juni 2002 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Zulassung für alle Kava-Kava-haltigen Arzneimittel widerrufen, nachdem es bei Patienten, die derartige Medikamente über längere Zeit einnahmen, zum Teil zu schweren gesundheitlichen Schäden gekommen war. Es wird vermutet, dass diese auf Inhaltsstoffe der Kava-Kava-Wurzel zurückzuführen sind. Ausgenommen von dem Widerruf sind nur homöopathische Arzneimittel, bei denen der Kava-Kava-Anteil sehr klein ist.


Ephedrin unterliegt dem GÜG (Grundstoffüberwachungsgesetz)
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 07:18    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

das ist ja alles schön und gut....

nur: was heißt das konkret?
für all die substanzen (erwerb, konsum, überhaupt)?
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Apo
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 13:05    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

Lesen sie sich das Arzneimittelgesetz und das Grundstoffüberwachungsgesetz durch. Da steht alles drin.
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Apo
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.04, 15:10    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

Woher haben sie denn die Information, dass Yohimbe verboten wurde, bzw. nicht mehr im Handel ist. Ich habe dieses gestern noch in meiner Apotheke gesehen. Auf Nachfrage sagte mir der apotheker, dass er von einem Verbot nichts wisse.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.09.04, 08:19    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

und genau da liegt der hase im pfeffer begraben....

keiner blickt mehr durch. die information habe ich von einem versandhaus, im neuen katalog wird yohimbe nicht mehr aufgeführt, auf nachfrage erklärte man mir der status sei wohl noch nicht geklärt, jedoch geht man davon aus das es verboten ist. da ich in unserem gesetzesdschungel nicht durchblicke hab ich das mal so geglaubt.

trotzdem danke für die info Smilie
is ja optimal
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Apo
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 07:55    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

Yohimbe können sie unter dem Namen Yohimbin in jeder Apotheke kaufen. Es ist rezeptpflichtig. Auch gibt es noch Medikamente, die Ephedrin enthalten (Z.B. Wick MediNait) Das ist apothekenpflichtig.

Kava ist dagegen nicht zugelassen.

Tip: Andere Länder, andere Sitten
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 17:15    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

ok, vilen dank für die tipps... Smilie

meine apothekerin behauptet nach wie vor yohimbin wär illegal (ich wohn in einem dorf) muß also bloß die apotheke wecheslen....

zwei kleine frage habe ich dennoch (auch wenn es sich blöd anhört, will nur 100% sicher gehen):
was is der unetrschied zwischen rezeptpflichtig und/oder apothekenpflichtig???

das woanders nicht son affentanz wie bei uns hier aufgeführt wird, is mir auch klar. heißt das man darf es auch einführen oder bloß vor ort konsumieren???
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 04:18    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

Die Apothekerin soll mal in ihre "Rote Liste" unter Yohimbin schauen. Bei einer Rezeptpflicht kann nur ein Arzt dieses austellen. Apothelenpflichtige Stoffe dürfen nur in bzw. über Apotheken verkauft werden.

Wenn es also z.B. in Spanien Ephedrin und Yohimbin in der Apotheke gibt, kann man es dort - im Rahmen des Eigenbedarfs - kaufen und mit nach Deutschland nehmen.

Bei Kava gilt dieses nicht, da hier verboten. Ephedrin fällt zwar auch unter das Grundstoffüberwachungsgesetz, aber nicht in Pillenform, wenn es legal in einer EU-Apotheke erworben wurde.

Isst doch einfach, oder ? Smilie
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Gast






BeitragVerfasst am: 25.09.04, 09:17    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

hallo. muß noch mal stören

war heute in einer anderen apotheke, die meinten auch yohimbe gibt es nur gegn rezept (wenn ich das richtig verstanden hab).
wie sieht das mit meerträubelkraut aus? bis vor kurzem gab es das ja rezeptfrei, jetz finden die apotheker das nicht mals mehr im computer *ratlos-guck* und meinen auch nich zu wissen was das is.
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Apo
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 09:51    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

Auch das enthält Ephedrin. Es kann also nur durch Apothken verkauft werden.
Wenn die das nicht im Angebot haben, muß man darauf in Deutschland verzichten.
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 25.09.04, 23:24    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Die Apothekerin soll mal in ihre "Rote Liste" unter Yohimbin schauen.


Yohimbin ist lt. Roter Liste u.a. in "Yohimbin Spiegel (R)" Tabletten (Gruppe "Chemisch definierte Mittel gegen erektile Dysfunktion") enthalten. Also nix mit illegal. Winken
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Apo
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 11:25    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

Genau das hatte ich gesagt. Es ist rezeptpflichtig
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???
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 14:06    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

sooooo, eine allerletzet frage hätt ich dennoch:

ist der kauf von ephedra kapseln übers internet in d.land strafbar? ich mein, es mahct doch keinen untershcied ob ich kurz nach holland fahr, mir die tabletten für den eigengebrauch kaufe oder mal eben per post das ganze abwickel.

will nur ganz sicher gehn, weiß aus erfahrung das logik nich immer der grundgedanke hinter gesetzen ist.....
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Apo
Gast





BeitragVerfasst am: 17.10.04, 14:20    Titel: Re: kava Antworten mit Zitat

Ephedrin unterligt dem Grundstoffüberwachungsgesetz. Dieses wiederum basiert auf einer EU-Richtlinie, die in ganz (EU)Europa gilt.

Danach darf Epehdrin in DE nur von dem Personenkreis in Umlauf gesetzt werden, der eine entsprechende Genehmigung hat. Im Bereich des Verkaufs an Endverbraucher sind das wohl nur Apotheker.

Mir ist nicht bekannt, ob Ephedrin vom Versandhandel ausgeschlossen ist. Meines Erachtens kann das jedoch nicht sein, da es nicht rezeptpflichtig ist, sondern nur apothekenpflichtig.

Wie das z.B. in Holland ist, müssen Sie dort erfragen.
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