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Fall:
man überschreitet die Ausleihdauer für einen Pariboy bei der Apotheke und keommt dann ein Rezept, was den pariboy dauerhaft verschreibt.
Ist es dann rechtmäßig, wenn die Apotheke für die säumige Zeit Miete berechnet, die höher ist, als die Kosten für einen neuen Pariboy?
Vor allem wenn man keinen "Mietvertrag" unterschrieben hat.
Ein Inhalationsgerät, welches in einer Apotheke gegen Rezept ausgeliehen werden kann. Oder in schweren Fällen auch auf Dauer verschrieben werden kann.
Der Sinn der Vermietung von Gegenständen aller Art besteht ja darin, an der Vermietung etwas zu verdienen. Wenn sie sich ein Auto lange genug mieten, ist dieses auch teurer als ein Neukauf.
Grundsätzlich ist gegen diese Praxis nichts einzuwenden.
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