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Nehmen wir an, jemand ist arbeitslos, bekommt aber einen
Bildungsgutschein für eine Umschulung mit "eingebauter"
Fahrtkostenerstattung. Er macht zusätzlich
in der verbleibenden Freizeit eine Aufstiegsfortbildung, die
mit Meister-BaföG gefördert wird.
Er hat dann die folgenden Einkünfte, oder besser gesagt: ihm
werden die folgenden Beträge auf sein Konto überwiesen, von
denen er leben muss und die anfallenden Fahrt- und Fortbildungskosten
zahlt.
Die Einkünfte haben in etwa folgende Höhen:
- ALG 2 (insgesamt ca. 595 € mtl.)
- Fahrtkostenzuschuss für Umschulung vom Arbeitsamt(ca. 220 € mtl.)
- Meister-Bafög für eine Aufstiegsfortbildung(ca.250 € mtl.)
Er kommt ja nun von den Beträgen her durchaus über die Grenze
des unpfändbaren Einkommens für einen Single hinaus.
Muss er befürchten, dass ein Gläubiger seine Fahrtkosten bzw. die
Förderung für die Fortbildung pfänden kann?
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