Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Mobilitätshilfe+Meister-Bafög = Pfändbares Einkommen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Mobilitätshilfe+Meister-Bafög = Pfändbares Einkommen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kokyo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 54
Wohnort: Schwerin

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:17    Titel: Mobilitätshilfe+Meister-Bafög = Pfändbares Einkommen? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Mitglieder!

Nehmen wir an, jemand ist arbeitslos, bekommt aber einen
Bildungsgutschein für eine Umschulung mit "eingebauter"
Fahrtkostenerstattung. Er macht zusätzlich
in der verbleibenden Freizeit eine Aufstiegsfortbildung, die
mit Meister-BaföG gefördert wird.

Er hat dann die folgenden Einkünfte, oder besser gesagt: ihm
werden die folgenden Beträge auf sein Konto überwiesen, von
denen er leben muss und die anfallenden Fahrt- und Fortbildungskosten
zahlt.

Die Einkünfte haben in etwa folgende Höhen:
- ALG 2 (insgesamt ca. 595 € mtl.)
- Fahrtkostenzuschuss für Umschulung vom Arbeitsamt(ca. 220 € mtl.)
- Meister-Bafög für eine Aufstiegsfortbildung(ca.250 € mtl.)

Er kommt ja nun von den Beträgen her durchaus über die Grenze
des unpfändbaren Einkommens für einen Single hinaus.

Muss er befürchten, dass ein Gläubiger seine Fahrtkosten bzw. die
Förderung für die Fortbildung pfänden kann?

Vielen Dank,

Kokyo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.