Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - minderjährig alleine im urlaub? wer haftet im ernstfall ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

minderjährig alleine im urlaub? wer haftet im ernstfall ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
max-gerrit
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 15:20    Titel: minderjährig alleine im urlaub? wer haftet im ernstfall ? Antworten mit Zitat

es besteht folgendes szenario, meine eltern besitzen ein kleines apartment in holland. nun möchte ich in 3 wochen für 5 tage mit 5 weiteren freunden (alle 16 jahre alt) dort urlaub machen. nun stellt sich für mich die frage wer haftet wenn zum beispiel ein unfall passiert oder ein brand entsteht etc. ? alle möglichen komplikationen halt. wie ist in solchen die rechtliche lage?

VIELEN DANK IM VORRAUS
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das scheint aber keine Reiserechtsfrage zu sein!

Aber mal grundsätzlich haften die Erziehungsberechtigungen, aber auch die Jugendlichen, da man ab 14 bedingt für seine Schandtaten zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Gruß
Peter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Linus_Pauling
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 373

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ob die Eltern haften, hängt allein davon ab, ob diese Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Ansonsten haften die Minderjährigen. Falls diese vermögenslos sind, hält der Titel 30 Jahre und es wird ab dem ersten Gehalt über der Pfändungsfreigrenze gepfändet.

Bin bei 16-jährigen, die allein ins Ausland dürfen etwas ratlos...

Mein Bauch sagt: Ja, A-Pflicht verletzt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.