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1. Vorsitzender trat zurück, nach den NW nun Kassenprüfer?

 
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hef2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 16:50    Titel: 1. Vorsitzender trat zurück, nach den NW nun Kassenprüfer? Antworten mit Zitat

Hallo,

seit 30.04.05 hat unser Kleingartenverein einen neuen Vorstand. Der „alte“ 1. Vorsitzende trat mit der Begründung zurück, nicht mehr mit den Übrigen zusammenarbeiten zu können.
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde eine neuer 1. Vorsitzender und er zum Kassenprüfer gewählt, da einer ausschied.
Meine Fragen:
Kann er das Kassenprüfer-Amt überhaupt ausführen? Er war vom 01.01.05 bis 30.04.05 noch 1. Vorsitzender. Diese Zeit fällt aber in die 2005er Kassenprüfung mit hinein. Er würde sich dann ja selbst mit prüfen, oder? In dieser Zeit sind auch schon "einige Ungereimtheiten" aufgetaucht, über welche er dann großzügig hinwegsehen wird! Der 2. Kassenprüfer ist eine "Lusche", der sowieso keine Ahnung vom Kassenwesen hat und seine Unterschrift für ein paar Bier hergibt, weil er eh nichts begreift und bei "Belegen" an Brötchen denkt.....
Gibt es eine Vorschrift, ob ausgeschiedene Vereinsvorsitzende überhaupt solche Aufgaben übernehmen dürfen und wenn nicht, wie lange nicht?

Über eine/mehrere Antwort(en) bin ich sehr dankbar!
L. G.
hef2000
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
die Kassenprüfer sind ein rein vereinsinternes Organ, eine gesetzliche Vorschrift dazu gibt es nicht. Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, die dem Verein vorschreibt, überhaupt einen Kassenprüfer zu haben. Daher bleibt es allein der Mitgliederversammlung überlassen, wen sie zum Kassenprüfer wählt. Und da die Mehrheit der MV dem ehemaligen 1. Vors. offenbar vertraut, gibt es dagegen nichts einzuwenden.

Sinnvoll wäre es im Übrigen gewesen, die Kasse VOR der außerordentlichen Versammlung zu prüfen, in der der neue Vorstand gewählt wurde. Warum wurde das nicht gemacht? Gab es eine Diskussion / Abstimmung über die Entlastung des alten Vorstandes?

JS
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hef2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
erstmal danke für die schnelle Antwort.
Wenn er Kassenprüfer sein darf, können wir es nicht ändern. Es gibt auch nichts zu verbergen.

Wir hatten die ganz normale JHV mit den üblichen Berichten, Gelaber und Entlastung des Vorstandes. Unter dem anschließenden Punkt "Verschiedenes" hatte der 1. Vorsitzende, ohne Wissen der anderen Vorstandsmitglieder, einen Antrag:
Er wollte seine Machtbefugnis erhöhen lassen. D. h. er ließ darüber abstimmen, daß er in Zukunft über 3000,00 € ALLEINE entscheiden will, ohne den Vorstand fragen zu müssen, statt den in der Satzung stehenden 500,00 €. Dazu sollte die Satzung geändert werden. Die Abstimmung ging negativ aus und er trat mit sofortiger Wirkung zurück!
Da der 1. Kassierer (ein A****kriecher des 1. Vors.) aus Solidarität ebenfalls zurücktrat, mußte dieses Amt in der "Außerordentlichen" auch neu gewählt werden. Dieses Amt habe nun ich.
Warum die Kasse nicht vor der AMV geprüft wurde, kann ich auch nicht sagen.
Uns geht es hauptsächlich darum, diesen Menschen loszuwerden. Er hat sich etliche Jahre lang am Verein bereichert, was ich mit ausgezahlten Arbeitsstunden an ihn belegen kann! Bei uns bekommen die Vorstandsmitglieder eine Aufwandentschädigung, wo "Mehrstunden" mit abgegolten sind. Er jedoch, hat sich regelmäßig angeblich geleistete Stunden auszahlen lassen - Bsp. 100 Std = 1000,00 €.
Ferner stellte sich nun heraus, daß fast alle hochwertigen Werkzeuge verschwunden sind und nur noch Baumarktschrott vorhanden ist.
Ich werde nun mit den Schriftführern das Wochenende mit "Belegewälzen" verbringen und eine Inventarliste erstellen.
Wir möchten uns im Guten einigen und keine schmutzige Wäsche waschen - die anderen Kleingartenvereine lachen schon. Sollte dies nicht möglich sein, behalten wir uns juristische Schritte vor. Das sollte aber als letzte Möglichkeit passieren!
Wenn wir die Inventarliste erstellt haben und dann wissen, was alles fehlt, bzw. bei diesem sauberen Herrn zu Hause liegt, möchten wir ihn loswerden.
Er soll seinen Garten verkaufen und aus dem Verein austreten. Nur wird das wahrscheinlich nicht so einfach sein.
Den Nachweis der Bereicherung werden wir ihm erbringen.
Blöderweise hat der neue Vorsitzende nach seiner Wahl, den "Saubermann" voreilig noch zum Ehrenmitglied ernannt. Da waren die Machenschaften noch nicht bekannt.

Ich weiß, dieser Text ist jetzt ziemlich lange geworden - ich hoffe Sie lesen es trotzdem Smilie

Liebe Grüße und schönes Wochenende
Jörg B.
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hef2000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

nur mal kurz wieder nach oben... Smilie
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