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Verfasst am: 09.07.05, 08:23 Titel: Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Hallo,
ich werde bald 19 Jahre alt und bin noch Schüler.
Ich wohne mit meiner Mutter zusammen in einem 3 Parteien-Haus.Wir wohnen im 1.Stock.......doch leider sind unsere Nachbarn sehr laut.
Vorallem morgen geht es über meinem Zimmer mit richtig lauten Reden und ständigen Aufstampfen des Kindes los,da sie ihre Küche über meinem Zimmer haben.
Ausschlafen ist hier schon seit Jahren nicht mehr wirklih möglich ,immer wieder werde ich an einem Wochenende,wo man auch mal später heim kommt ,um spätestens 10.00 Uhr aus dem Bett gerissen!
Da ich nächstes Jahr Abitur mache ,wäre es sehr wichtig,wenn ich zum Lernen Ruhe hätte!
Meine Mutter meinte,dass sie sich sowieso eine neue Wohnung suchen möchte und ich mir eine eigene zulegen sollte.Auf die Frage,wie ich als Schüler,dies finanzieren solle, meinte sie nur,dass ich Wohngeld beantragen kann.
Ich muss,sagen,dass mich der Gedanke an eine eigene Wohnung reizt,allerdings hat ein Freund von mir gemeint, Wohngeld könne man gar nicht so leicht beantragen.
Nun wollte ich wissen,ob ich ein Recht auf Wohngeld habe oder ob dies wirklich nur in krassen Ausnahmefällen ausgezahlt wird.
Mit den anderen Kosten hätte ich kein Problem,da ich u.a. Halbwaisenrente beziehe.
Warum fragen Sie nicht bei der Wohngeldstelle nach?
Das wird hier im Forum kaum einer beantworten können, weil Ihre Einkünfte dafür relevant sind.
Da Sie nach Abitur doch wahrscheinlich studieren wollen, und dafür unter Umständen zum Studienort hinziehen müssen/wollen/werden, liegt es auf der Hand die Stellen aufzusuchen, und sich über Gewährung von Sozialhilfen und BAföG zu informieren.
Die Frage läßt sich auch ohne Wissen der Einkunftssituation klären.
Wohngeld (-zuschuss) wird nur den Personen gegeben, die NACH einer abgeschlossenen Ausbildung mit ihrem Einkommen nicht in der Lage sind die Mietkosten selber zu tragen.
Bis zum Abschluss der ERSTEN Ausbildung müssen die Eltern ihr Kind finanzieren - ausziehen ist sozusagen eigener Luxus. Beziehen die Eltern Sozialhilfe/HARTZ4 sieht die Sache anders aus und ist vom Einkommen der Eltern abhängig.
BAFÖG: Schwierige Frage ob dies geht oder nicht. Bin ich überfragt, aber ein Rückzahlung bleibt auch hier.
Ausbildungszuschuss (auch eine Alternative) wird nur bei Förderungswürdigen Berufen bezahlt und auch nur wenn eine Ausbildung in unzumutbarer Entfernung vom Elternhaus stattfinden kann.
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