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recht.de :: Thema anzeigen - beschränkung der haftung einer BGB-Ges??
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beschränkung der haftung einer BGB-Ges??

 
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jüre
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 21:51    Titel: beschränkung der haftung einer BGB-Ges?? Antworten mit Zitat

Hallo,

werde mich stichpunktartik kurz fassen. komme aus folgender problematik nicht heraus und sie ist leider klausurrelevant:
die BGB-Ges. hat ja Voraussetzungen, wie Gester, GesV, gem. Zweck, Beiträge. Wie sieht es z.B. bei einer schülerzeitung aus? bilden die auch eine BGB-Ges? wie sieht es dann mit der haftung aus?
oder wie ist es einfach mit ein paar personen, die sich zusammentun und ne zeitschrift herausbringen und auch um sich zu finanzieren, wegen dem druck, anzeigenaufträge annehmen? ist die haftung dort auch unbeschränkt mit dem privatvermögen? man kann ja nur zB mit der druckerei eine individulle haftungsbeschränkung vereinbaren. aber was passiert, wenn man zB angeklagt wir, weil sich jemand wegen einem Inhalt in der zeitschrift gestört fühlt. außerdem schreiben viele zeitschriften immer, dass sie nicht für den inhalt der artikel und der anzeigen haften? ist das nicht eine unzulässige beschränkung? oder gilt für zeitschriften und der gleichen was anderes???

vielen dank für die tipps.
mfg
jüre
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 22:47    Titel: Re: beschränkung der haftung einer BGB-Ges?? Antworten mit Zitat

jüre hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es z.B. bei einer schülerzeitung aus? bilden die auch eine BGB-Ges? wie sieht es dann mit der haftung aus?


Sie meinen die Leser der Zeitung ? Dann: nein. Oder evtl. die Herausgeber ? Dann: ja.

jüre hat folgendes geschrieben::
aber was passiert, wenn man zB angeklagt wir, weil sich jemand wegen einem Inhalt in der zeitschrift gestört fühlt. außerdem schreiben viele zeitschriften immer, dass sie nicht für den inhalt der artikel und der anzeigen haften? ist das nicht eine unzulässige beschränkung? oder gilt für zeitschriften und der gleichen was anderes???


Siehe oben. Für eine Gegendarstellung/Unterlassung/Schadensersatz ist sogar der verantwortliche Redakteur neben den Herausgebern "haftbar". Daher sucht man sich seine Redakteure sorgsam aus. Fragen Sie mal Herrn D. von der Zeitung mit den großen Buchstaben...der kann ein Lied davon singen...Ich kenne übrigens keine Zeitung, die schreibt, man sei nicht für den Inhalt der Artikel verantwortlich...für Anzeigen gilt übrigens ein anderer Maßstab...
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