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Verfasst am: 09.07.05, 14:27 Titel: Sinn der Verdienstgrenze 345,- € bzw. 400 bei Minijob?
Hallo,
in den ganzen Merkblättern zur Familienversicherung bei Krankenkassen ist doch immer davon die Rede, dass die familienversicherten nicht mehr als 345,-€ mtl. Verdienen dürfen, bzw. 400€ bei Minjob... ich frage mich wo der Sinn dieser Formulierung liegt, ist denn nicht jeder Job, bei dem der brutto-lohn unter 400€ liegt ein Minijob?
Wieso ist die allgemeine Grenze nicht bei 400€ sondern wieso wird da unterschieden und in welchem Fall zwischen 345€ und 400€ wäre man eigentlich nicht mehr familienversichert?
Die familienversicherte Person kann ja auch noch andere Einkommensarten (z.B. Zins-, Miet- und Pachteinkünfte, Renten, etc.) haben. Aber auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit kann eine familienversicherte Person ausüben.
Die 345 € - Grenze gilt schon seit vielen Jahren. Als dann zum 1. April 2002 das Gesetz der geringfügigen Beschäftigten geändert hat, stand man dann vor einem Problem. Eine Person, die bisher immer familienversichert war, weil sie sich hauptsächlich um die Kinder und den Haushalt gekümmert hat und nur eine geringfügige Beschäftigung ausübt, war bisher immer familienversichert. Wenn sie nun bis zu 400 € / Monat verdient gäbe es ein Problem. Eine Familienversicherung kommt nicht in betracht, weil die 345 € - Grenze überschritten wird und eine Pflichtversicherung ist bei dem Minijob ja ausgeschlossen. Aus diesem Grund wurde dann die 400 € Grenze für geringfügig Beschäftigte eingeführt.
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