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Verfasst am: 11.07.05, 12:52 Titel: Gasrohr undicht, wer zahlt?
Hallo,
Bei der Überprüfung durch den Schornsteinfeger hat dieser festgestellt das oberhalb des Gaszählers ein Rohr- bzw. eine Dichtung undicht ist und zuviel Gas ausströmt. Dies muss behoben werden.
Wer übernimmt die Kosten, der Mieter oder der Vermieter?
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus mit einer Mietpartei.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Gruß Angela
Das sollte so schnell wie möglich erledigt werden, denn sonnst könnte sein das sich niemand mehr Gedanken über die Kosten macht.
Der VM hat die Pflicht den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.
Falls eine Kleinreparaturklausel vereinbart, greift diese nicht.
Es kann allenfalls die Verpflichtung, für Bagatellschäden zu zahlen, abgewälzt werden,
nicht aber die Verpflichtung, defekte Gegenstände instand zu halten oder instand zu setzen, das heißt reparieren zu lassen. (BGH WM 92, 355) ; (OLG Frankfurt WM 97, 609)
Vielen Dank für die fixe ausführliche Antwort.
Nein, ganz so schlimm ist es nicht, laut Schornsteinfeger ist halt der Austritt ein wenig über das erlaubte Mindestmaß und muss natürlich gemacht werden.
Der VM hat die Pflicht den ordnungsgemäßen Zustand herzustellen.
es stimmt, aber wird der Mieter es nicht am Ende doch selbst bezahlen? VM könnte die Reparatur unetr Instandhaltungskosten der Heizungsanlage in die Nebenkostenabrechnung einbeziehen, oder?
Ich weiss nicht, ob das wirklich rechtens wäre, aber ich als VM würde es zumindest mal ausprobieren. Deshalb ist es, wenn man vielleicht einen Bekannten vom Fach hat, immer besser mit dem VM über so etwas zu sprechen.
Nur sich ständig wiederholende Tätigkeiten (Wartung) können in die NK hineingezogen werden, keine (einmaligen) Reparaturen. Wenn ein Wartungsvertrag existiert, der die Behebung des Mangels miteinschließt, dann wird der Vertrag sowieso in die NK einfließen - aber dann kann innerhalb dessen auch repariert werden (weil dann kostenlos...). _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Nochmal danke!!
Der Vermieter weiß es noch nicht, wird es aber heute erfahren.
Es gibt keine Probleme mit ihm, einen Wasserrohrdefekt hat er auch bereits anstandslos instand setzten lassen und die dadurch entstandenen erhöhten Wasserkosten ersetzt.
Ich wollte mit der Frage einfach nur "sicher" gehen wie die allgemeine Rechtslage dazu ist.
Der Gasaustritt ist- laut Schornsteinfeger- minimal über der erlaubten Abweichung und durch die Erneuerung einer Dichtung einfach zu beheben.
Ich bin ziemlich sicher, dass der Vermieter jemanden findet der preislich in seine Vorstellung passt und trotzdem Fachmann ist- auch offiziell, denn eine Reperatur durch "Bekannte" bei einem Gasrohrdefekt... nein danke.
Wie gesagt, ich denke es wird keine Probleme geben, ist aber doch recht gut wenn man vorab einfach Informationen bekommen hat.
Vielen Dank dafür!
Gruß Angela
Zum Abschluß:
Info an den Vermieter ist erfolgt. Er zahlt anstandslos, wir kümmern uns um die Reperatur (Auftrag).
Es gibt also doch noch ausgewogene Mietverhältnisse.
Vielen Dank nochmal.
Gruß Angela
Zum Abschluß:
Info an den Vermieter ist erfolgt. Er zahlt anstandslos, wir kümmern uns um die Reperatur (Auftrag).
Es gibt also doch noch ausgewogene Mietverhältnisse.
Vielen Dank nochmal.
Gruß Angela
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