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Mietminderung wegen Schimmelbefall im Bad

 
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Jadro
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Anmeldungsdatum: 07.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 22:39    Titel: Mietminderung wegen Schimmelbefall im Bad Antworten mit Zitat

Fall:
- Schimmelbefall in Bad von A
- A ist Asthmatiker (durch Arzt belegbar)
- Grund für plötzlichen Befall: Einzige Lüftungsmöglichkeit Lüftungsschacht im Bad ohne Fenster war verstopft

- Vor einem Monat Vermieter nicht schriftlich informiert
- Vermieter lässt baulichen Mangel (verstopften Schacht) beseitigen (erst nach drei Wochen) allerdings nicht den Schimmel
- Folge: Schimmel bleibt und stellt weitere gesundheitliche Gefährdung dar.



Kann der Mieter Mietminderung fordern, obwohl er keine schriftliche Beanstandung vorgenommen hat?
Die Minderung richtet sich generell nach der Intensität des Befalls.
Gibt es Standardwerte, die man veranschlagen kann, wenn etwa 1,5 qm starker Schimmelbefall der Decke vorliegt?
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Jade
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 07.07.05, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Mietminderung kann erst vorgenommen werden, wenn der Vermieter von dem Mangel in Kenntnis gesetzt wurde und somit die Möglichkeit erhält, den Mangel zu beseitigen.

Der M sollte den VM schriftlich von dem Schimmelbefall in Kenntnis setzen (Einwurfeinschreiben), auf die gesundheitlichen Probleme hinweisen und den VM unter Fristsetzung (7-10 Tage) zur Mängelbeseitigung auffordern. Wenn nach Ablauf der Frist der Schimmel nicht beseitigt wurde, kann eine Mietminderung vorgenommen werden.

Die Mietminderung ist ein Recht des Mieters, das nicht erst beim VM eingefordert werden muss, sondern das der Mieter ganz automatisch in Anspruch nehmen kann, wenn ein Wohnungsmangel vorliegt. (BGH-Urteil).
Die Höhe einer eventuellen Mietminderung kann kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Gruß, Jade
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Forder Deinen VM auf, auch den Schimmel zu beseitigen.

Aber Achtung - Wenn Du das Verstopfen des Schachtes verursacht hast, bist Du "schuld" und kannst weder mindern noch Mangelbeseitigung fordern.
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jmiernik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz umgekehrt, könnte der Vermieter unter Fristsetzung Mangelbeseitigung fordern, und ggf. fristlos Kündigen. Vorausgesetzt er könnte das Gericht später auch von Ihrem Verschulden überzeugen.
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