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Schatzmeister hat Probleme mit dem Vorgänger

 
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erixskadi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Schleswig Holstein

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 00:12    Titel: Schatzmeister hat Probleme mit dem Vorgänger Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Ich bin neu hier im Forum und habe natürlich gleich mal ne Frage.
Ende Juni bin ich zum Schatzmeister unseres Vereins gewählt worden und bekomme jetzt gleich Probleme mit meinem Vorgänger, denn er verzögert die Übergabe der Unterlagen und der Geräte. Er verweigert auch sämtliche Arbeiten, außer Rechungen bezahlen. So steht fast alles still, er will nicht und ich kann nicht. Die Unterlagen will er mir erst nach einer Kassenprüfung übergeben, die er aber nicht einberuft. Jetzt meine Fragen:
Ist er nicht verpflichtet alle anfallenden Arbeiten bis zur Übergabe weiter zuführen?
Kann der Vorstand ihn zwingen die Übergabe zügig einzuleiten?
Was passiert wenn er nicht mal mehr die Rechnungen bezahlt , aber immer noch keinen Kassenprüfungstermin vereinbart?
Muß er mich einweisen(z.B. in die Pc Programme) oder kann er mir die Sachen vor die Füße knallen?
Ups, sind ja doch mehr Fragen geworden, ich hoffe aber trotzdem auf den einen oder anderen Tip.
viele Grüße

Carsten
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 05:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Zitat:
Ist er nicht verpflichtet alle anfallenden Arbeiten bis zur Übergabe weiter zuführen?
Kann der Vorstand ihn zwingen die Übergabe zügig einzuleiten?

Nein, das ist er nicht und er darf es auch gar nicht, weil er kein Schatzmeister mehr ist.
Wohl aber ist er verpflichtet, alles Vereinseigentum (also Geld, Gegenstände, Unterlagen, Programme, Daten usw.) umgehend herauszugeben, auch ohne vorherige Kassenprüfung (die müsste ohnehin durch die Kassenprüfern gefordert werden, der Vorstand bzw. dessen Mtglieder können höchstens darum bitten). Der Vorstand kann die Herausgabe verlangen, notfalls sogar einklagen.
Zitat:
Was passiert wenn er nicht mal mehr die Rechnungen bezahlt , aber immer noch keinen Kassenprüfungstermin vereinbart?

Wie gesagt, er darf keine seiner bisherigen Tätigeiten als Schatzmeister mehr ausführen. Er riskiert, sich schadensersatzpflichtig gegenüber dem Verein zu machen.
Zitat:
Muß er mich einweisen(z.B. in die Pc Programme) oder kann er mir die Sachen vor die Füße knallen?

Er ist nicht verpflichtet, seinen Nachfolger einzuweisen - im Grunde kann er dir also tatsächlich alles "vor die Füße knallen".

Der gesamte neue Vorstand sollte ihm klarmachen, dass er die Unterlagen herauszugeben hat und ggf. mit Klage und Schadensersatzforderungen drohen.
Rechtsgrundlagen dazu sind im BGB zu finden, insbesondere:
Zitat:
§ 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
(1) ...
(2) ...
(3) Auf die Geschäftsführung des Vorstands finden die für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 664 bis 670 entsprechende Anwendung.
in Verbindung mit
Zitat:
§ 667 Herausgabepflicht
Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben.

JS


Zuletzt bearbeitet von JS am 10.07.05, 21:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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erixskadi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Schleswig Holstein

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo JS,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

viele Grüße Carsten
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erixskadi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Schleswig Holstein

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

jetzt fällt mir spontan noch eine Frage ein:

Wie ist das denn mit der Bankvollmacht? Mein Vorgänger meint das er nicht so einfach über das Geld verfügen kann und zum erteilen einer Bankvollmacht benötigt er zumindest das Protokoll der letzten Versammlung damit er auch sicher ist das ich gewählt wurde(Er war aber auf der MV anwesend).
Kann der gesamte Vorstand mir nicht eine Bankvollmacht erteilen?

viele Grüße

Carsten
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Carsten,
der bisherige Schatzmeister kann dir keine Vollmacht erteilen, weil er selbst nicht mehr über das Konto verfügen darf (auch wenn die Bank das vielleicht noch nicht weiß). Die einzige "Amtshandlung", die der bisherige Schatzmeister noch vollziehen muss, ist die Herausgabe des in seinem Besitz befindlichen Vereinseigentums.

Die Vollmacht muss dir, wie du schon recht vermutet hast, der Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl erteilen, wobei das, wie jede Vorstandshandlung, auf einem entsprechenden Vorstandsbeschluss beruhen sollte. Auch sollte der Vorstand gegenüber der Bank die Vollmacht für den bisherigen Schatzmeister widerrufen. Und schließlich muss auch das Vereinsregister über die eingetretene Änderung im Vorstand in öffentlich beglaubigter Form (Notar) informiert werden.

JS
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Spezi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 912

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

@JS,
Zitat:
Und schließlich muss auch das Vereinsregister über die eingetretene Änderung im Vorstand in öffentlich beglaubigter Form (Notar) informiert werden.

soweit die Änderung des Vorstandes den vertretungsberechtigten Vorstand betrifft. (Vorstand nach § 26 BGB).
Spezi
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erixskadi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.07.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Schleswig Holstein

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo JS,

hab tausend dank für deine Tips. Nun wollen wir mal schauen wann ich denn nun die Unterlagen bekomme.

viele Grüße

Carsten
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