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Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 08.07.05, 20:24 Titel:
Also ein Gesetz über die Besichtigungsdauer gibt es noch nicht. Sollte aber durchaus beschlossen werden. Ausserdem ist die Dauer immer von der Größe der Mietsache abhängig.
Es gibt aber Gerichtsurteile.
Demnach ist es zumutbar, wenn der VM nach vorheriger Ankündigung( weiss leider nicht mehr wie viele Tage vorher er es ankündigen muss) bis zu 5 mal im Monat die Wohnung zwecks vermietung vorführt, solange die Besichtigung nicht länger als 45 Min dauert.
Erst vor ein paar Tagen hat jemand dieses Urteil zitiert, und ich hoffe, dass ich nicht zu viel verdreht habe.[/quote]
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