Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.07.05, 18:24 Titel: Betriebshaftpflicht will schaden nicht übernehmen-Was tun??
Hallo.
Habe mein Haus verputzen lassen.
Der Gipser hat hierbei die dachrinne abgeklebt
nach starkem regen liefen die wassermassen an der unverputzen hauswand herunter.
ca 2 wochen später zeigten sich im keller wasserflecken in der einliegerwohnung.
habe fotos von der immer noch sehr nassen hauswand ca 2 tage nach dem "regenvorfall" gemacht.
fotos von der abgeklebten dachrinne.
der gipser sagt, sein fehler.
nur die versicherung sagt das es sich auch um einen undichten keller handeln kann, und lehnt eine leistung ab.
kann es sein das die es sich so leicht machen können?? was kann ich dagegen machen ohne einen rechtsanwalt einschalten zu müssen??
Verfasst am: 11.07.05, 04:41 Titel: Re: Betriebshaftpflicht will schaden nicht übernehmen-Was tu
hanshelfer hat folgendes geschrieben::
Hallo.
Habe mein Haus verputzen lassen.
Der Gipser hat hierbei die dachrinne abgeklebt
nach starkem regen liefen die wassermassen an der unverputzen hauswand herunter.
ca 2 wochen später zeigten sich im keller wasserflecken in der einliegerwohnung.
habe fotos von der immer noch sehr nassen hauswand ca 2 tage nach dem "regenvorfall" gemacht.
fotos von der abgeklebten dachrinne.
der gipser sagt, sein fehler.
nur die versicherung sagt das es sich auch um einen undichten keller handeln kann, und lehnt eine leistung ab.
kann es sein das die es sich so leicht machen können?? was kann ich dagegen machen ohne einen rechtsanwalt einschalten zu müssen??
mfg Hans H.
Sie benötigen auch einen Gutachter, der die Schadensursache klärt. Wo steht das Haus, wenn man fragen darf ?
Verfasst am: 11.07.05, 11:35 Titel: Re: Betriebshaftpflicht will schaden nicht übernehmen-Was tu
hanshelfer hat folgendes geschrieben::
Hallo.
Habe mein Haus verputzen lassen.
Der Gipser hat hierbei die dachrinne abgeklebt
nach starkem regen liefen die wassermassen an der unverputzen hauswand herunter.
ca 2 wochen später zeigten sich im keller wasserflecken in der einliegerwohnung.
habe fotos von der immer noch sehr nassen hauswand ca 2 tage nach dem "regenvorfall" gemacht.
fotos von der abgeklebten dachrinne.
der gipser sagt, sein fehler.
nur die versicherung sagt das es sich auch um einen undichten keller handeln kann, und lehnt eine leistung ab.
kann es sein das die es sich so leicht machen können?? was kann ich dagegen machen ohne einen rechtsanwalt einschalten zu müssen??
mfg Hans H.
Mal eine Frage vorweg: Welche Versicherung meinen Sie??
Zum Thema Gebäudeversicherung: Leitungswasser ist abgedeckt. Das ist aber kein Leitungswasser, sondern Regenwasser, also normalerweise nicht versichert (vielleicht über einen zusätzlichen Baustein...?).
Zum Thema Betriebshaftpflicht des Gipsers: Da er selbst zugibt, schluderig gearbeitet zu haben, ist es ein Fehler, den er aus eigener Tasche zahlen muss. Schlechtes Arbeiten deckt die Betriebshaftopflicht überhaupt nicht ab. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Verfasst am: 12.07.05, 10:28 Titel: Re: Betriebshaftpflicht will schaden nicht übernehmen-Was tu
Zitat:
Zum Thema Betriebshaftpflicht des Gipsers: Da er selbst zugibt, schluderig gearbeitet zu haben, ist es ein Fehler, den er aus eigener Tasche zahlen muss. Schlechtes Arbeiten deckt die Betriebshaftopflicht überhaupt nicht ab.
[/quote]
Moin
Das ist aber nicht das Problem des Geschädigten,sondern des Gipsers mit seiner
Versicherung.
MfG
_________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Verfasst am: 12.07.05, 11:19 Titel: Re: Betriebshaftpflicht will schaden nicht übernehmen-Was tu
Smiler hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Zum Thema Betriebshaftpflicht des Gipsers: Da er selbst zugibt, schluderig gearbeitet zu haben, ist es ein Fehler, den er aus eigener Tasche zahlen muss. Schlechtes Arbeiten deckt die Betriebshaftopflicht überhaupt nicht ab.
Moin
Das ist aber nicht das Problem des Geschädigten,sondern des Gipsers mit seiner
Versicherung.
MfG
[/quote]
Genauso ist es. Also: an den Gipser wenden und von ihm eine Schadensbehebung fordern. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Verfasst am: 15.07.05, 10:33 Titel: teilnahme am live caht versicherungsrecht teilnehmer gesucht
wir suchen ständig interessante fälle zum versicherungsrecht für einen live caht im studio.
interesse an der teilnahme ?
dann medlden sie sich doch eincah unter medienkonzept-do@(Wortsperre: Firma).de
bei der versicherung handel es sich um die Wuerttemberische.......
das haus befindet sich im baden-württemberg/landkreis Biberach...
das mit dem gutachter hab ich mir ach schon gedacht...
auch das mit dem rechtsanwalt.
nur wie gut stehen da meine chancen??
der schaden belaüft sich auf ca 800€.....
und die hab ich mit anwalt und gutachter schnell ausgegeben....
aber kann es sich eine versicherung so einfach manchen??
ich meine ich habe fotos, vorher/nachher und den schaden 2 wochen später....
und die sagen, schön und recht, kann aber auch ein undichter keller sein....
werde meine eigene gebäudeversicherung, welche ich zufällig auch bei denen habe auf alle fälle kündigen, wobei ich denke, das das denen relativ egal sein wird.
der versicherungsnehmer muss einen schadenfall zum umfang und zur ursache konkret nachweisen.
die alleinige vermutung: es könnte da und davon kommen, reicht nicht aus, insbesondere wenn es auch noch andere ursachen geben könnte. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
hallo....
das ist schon klar das man sowas nachweisen muss.
aber wie soll ich es 100% nachweisen??
habe die fotos, vorher-nachher(auf einem die abgeklebte dachrinne, auf dem anderen die total durchnässte wandvon aussen, kurze zeit später die wasserflecken am innern der wand...)
das kann natürlich tausend andere gründe haben.....
undichter keller, kaputte leitung, mieter der jeden tag 2 eimer wasser an die wand kippt, usw....
ich meine doch nur, dass das echt nicht sein kann das man alle "beweise" mit dem satz beiseite schiebt " unser gutachter kommt nicht zu diesem urteil".
hab jetzt auch schon mit einem berfreundeten gutachter geredet, da ich auch vom baufach bin kennt ich mich da auch ein wenig aus, und der meinte ich solls aufgeben.
bring ich ein gutachten, schreibt der "unabhänige" versicherungsgutachter ein gegengutachten und ich bin wieder gleich weit......
für was brauch ich dann ne versicherung?? es gibt ja bei so ziemlich allen sachen die passieren können auch ne andere möglichkeit....
ich bin von den versicherungen total entäuscht......
aber sie können da jetzt vermutlich auch nichts dafür herr talla....
das ist eben der frust............
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.