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Versicherung m.dortiger Rechtsschutzversicherung verklagbar?

 
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Dursum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 20:44    Titel: Versicherung m.dortiger Rechtsschutzversicherung verklagbar? Antworten mit Zitat

Angenommen ich habe Probleme mit einer Sachversicherung, die ungerechtfertigterweise nicht bezahlen will oder Zahlungen verschleppt.
Weiter angenommen, ich habe eine Rechtsschutzversicherung bei derselben Gesellschaft, bei der ich diese Sachversicherung abgeschlossen habe.
Kann ich dann die Gesellschaft unter Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung verklagen? Oder wird die Kostenübernahme vom Rechtsschutz direkt verweigert, weil eine Gesellschaft sich nicht selbst verklagen kann/darf/will?
Wie sieht es aus bei Problemen mit einer Lebensversicherung? Soviel ich weiss, müssen Sach- und Lebensversicherungen bis zu einem bestimmten Grad von Gesetz wegen getrennt sein, die Rechtsschutzversicherung als Sachversicherung wäre dann 'weiter entfernt'. Kann es aber dort auch Probleme geben?
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Antwort lautet ja, sofern mitversichert.
Mit dem reinen KFZ RS kannst natürlich nicht gegen Deine Hausrat klagen.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 11:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
Antwort lautet ja, sofern mitversichert.
Mit dem reinen KFZ RS kannst natürlich nicht gegen Deine Hausrat klagen.


Das ist dann also der Privatrechtsschutz- ich glaube, im Vertrags- und Sachenrecht.

Also: mit deiner Versicherungsnummer zum Anwalt gehen- schriftliche Kostenzusage darüber vond er Gesellschaft einholen (das machen die Anwälte jeden tag, wissen also, wie das geht)- und dann munter klagen.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Hamster
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Fall besser vorher schon die Deckungszusage von der Fachabteilung zuschicken lassen, sicher ist sicher, da der Anwalt sonst ja schon vor der Zusage tätig werden würde.
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