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Bitte um Hilfe bei KFZ-Schaden (Versicherung)

 
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TheOne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 22:04    Titel: Bitte um Hilfe bei KFZ-Schaden (Versicherung) Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffen ich bin hier richtig und ihr könnt mir weiter helfen.

Folgender Fall: mir ist am 18.06.2005 auf der Autobahn währen der Fahrt meine Motorhaube aufgesprungen und hat das Fahrzeug beschädigt! Ich habe den Schaden am 20.06.2005 bei meiner Versicherung gemeldet und auch gleich meinen Beifahrer als Zeuge angegeben. Vollkasko besteht!

Der Sachverständiger von meiner Versicherung, hat einen Gutachten erstellt indem hervorgeht: "Nach Angaben des VN öffnete sich plötzlich selbttätig bei einer Autobahnfahrt die Motorhaube und schlug gege das Fahrzeugdach. Nach Auffassung der Unterzeichner handelt es sich bei dem gegenständlichen Schadenereignis um einen Betriebsschaden, d.h. nichtverursacht durch ein unmittelbar von außen her, mit plötzlicher mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis."

Mein Fahrzeug hat keinen Wirtschaftlichen Totalschaden, die Instandsetzungskosten belaufen sich laut Gutachten auf ca. 7800€

So nun habe ich am 09.7.2005 Post von meiner versicherung bekommen aus dem hervorgeht: "Der Schaden entstand, als sich die Motorhaube während der Fahrt öffnete und auf das Fahrzeugdach schlug. Dierser Schaden ist nicht im Umfang der Fahrzeugversicherung enthalten. Bei diesem Vorgang handelt es sichum einen nicht versicherten Betriebsschaden im Sinne des § 12 (6) der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

Entschädigungszahlungen sind uns nicht Möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis."


Was kann ich jetzt machen? wie soll ich jetzt vor gehen? Kann ich überhaupt was dagegen machen oder bleide ich auf den Schaden sitzen?

das kann doch wohl nicht wahr sein, mann hat VK und die Versicherung will net zahlen Böse

Danke im voraus!!!

mfg,
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TheOne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir den keiner hierzu stellung nehmen? Weinen
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

TheOne hat folgendes geschrieben::
Hallo,

kann mir den keiner hierzu stellung nehmen? Weinen


Solche Fragen dürfen hier nicht beantwortet werden, da eine Rechtsberatung im Einzelfall unzulässig ist.

Nur so viel: Wenn Sie meinen, es handele sich nicht um einen Betriebsschaden, müssten Sie den Betrag eben einklagen. Ich würde mich aber vorher lieber anwaltlich beraten lassen...
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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TheOne
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

@Vormundschaftsrichter

ok vielen dank, ich habe für Mi. einen Termin beim Anwalt gemacht Mit den Augen rollen ich gehe mal davon aus das die Versicherung sich bei dieser Summe drücken will und es auf den Hersteller schieben möchte Verrückt
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