Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.07.05, 06:15 Titel: Nebenkosten - Versicherung um mehr als 100% gestiegen
Hallo Gemeinde,
ich habe folgendes Problem:
In der Nebenkostenabrechnung von 2003 beläuft sich bei den Nebenkosten die anteilige Gebäudeversicherung auf 72,40 Euro (5-Familien-Haus, Abrechnung über die Größe der Wohnung). Für das Jahr 2004 sollen wir nun ohne Angabe von Gründen 158,62 Euro zahlen. Dadurch wird die monatliche Vorauszahlung angehoben und wir haben eine deftige Nebenkosten-Nachzahlung zu leisten! Ist das rechtens?
Ich hoffe, dass uns jemand schnell helfen kannm da wir eh im Clinch mit dem Vermieter (Gesellschaft) sind.
Helfen kann man sich in den meisten Fällen am besten selbst durch Gebrauch des eigenen Verstandes.
Eine Kostenerhöung um 86,22 sollte zu einer Erhöhung der Vorauszahlungen um 1/12 dieses Betrags führen, also um ca. 7 €. Dies ist eine Größenordnung, die von eher untergeordneter Bedeutung ist. Sollte die Ursache für eine Nachzahlung tatsächlich in der Erhöhung der Kosten für Versicherungen liegen, würde ich mich bei dem hier genannten Betrag kaum wagen, von einer deftigen Nachzahlung zu reden. Sollte die Nachzahlung allerddings tatsächlich wesentlich höher sein, können die Kosten für Versicherung offensichtlich zumindest nicht die einzige Ursache sein.
Soweit zu den Bewertungen der Relationen.
Betriebskosten haben die Eigenart, dass der Vermieter die Höhe der Kosten in vielen Fällen nicht wirklich vorhersehen kann. Ob der Abrechnungsbetrag zutreffend ist, kann also nur durch Einsicht in die Abrechnungsbelege festgestellt werden. Ein Vergleich mit Vorjahreswerten liefert regelmäßig keine Begründung für einen Einwand gegen die Abrechnung.
klar, das alleine ist es nicht.
Ich bin ja kein Fachmann, aber in § 560 BGB steht etwas, dass der Vermieter die Erhöhung mitteilen muss.
Zitat:
Betriebskosten haben die Eigenart, dass der Vermieter die Höhe der Kosten in vielen Fällen nicht wirklich vorhersehen kann.
Der Vermieter muss doch wohl auf jeden Fall im Lauf des Jahres 2004 davon gewusst haben, dass die Versicherung um mehr als 100 % teuer wird. Eigentlich hatte er ja dann genug Zeit, oder??
Brauche wirklich Hilfe, da wir wie gesagt im Clinch mit der Gesellschaft liegen!!
Ich bin ja kein Fachmann, aber in § 560 BGB steht etwas, dass der Vermieter die Erhöhung mitteilen muss.
Brauche wirklich Hilfe, da wir wie gesagt im Clinch mit der Gesellschaft liegen!!
Meiner Eingangsbemerkung von heute morgen könnte ich hier noch hinzufügen: wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Dass irgendwo im BGB irgendein Begriff gebraucht wird bedeutet noch lange nicht, dass eine Regelung auch für jeden beliebigen Sachverhalt zutreffend ist.
§ 560 Veränderungen von Betriebskosten
(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, ...
Die relevanten Begriffe sind fett. Lt Sachverhalt gibt es im konkreten Fall keine Betriebskostenpauschale, sondern Vorauszahlungen mit Abrechnung. Dass dies ein ganz grundlegender Unterschied ist, sollte keiner weiteren Erläuterung bedürfen.
Meiner Eingangsbemerkung von heute morgen könnte ich hier noch hinzufügen: wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Dass irgendwo im BGB irgendein Begriff gebraucht wird bedeutet noch lange nicht, dass eine Regelung auch für jeden beliebigen Sachverhalt zutreffend ist.
wenn ich so ein Fachmann wäre, müsste ich nicht nach Hilfe betteln!! Echt nette Antworten hier.
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
Verfasst am: 11.07.05, 12:29 Titel:
Sternchen, Sie müssen nicht betteln.
Seien Sie vielmehr froh, daß Sie mit RM jemanden im Forum gefunden haben, der Ihnen kompetent Ihre Fragen beantworten kann.
Gruss det11
_________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Die Höhe der Vorauszahlung muss angemessen sein. Sie muss sich nach den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten richten. Die Vorauszahlungen sollen keinen kostengünstigen Kredit für den Vermieter darstellen. Ergibt sich also bei der Nebenkostenabrechnung eine hohe Rückzahlung, sind die monatlichen Vorauszahlungen zu hoch, müssen diese angemessen gesenkt werden. Nach Vorlage der Abrechnung kann der Mieter den Vorauszahlungsbetrag auf eine angemessene Höhe herabsetzen. Der Vermieter darf ebenfalls den Vorauszahlungsbetrag anpassen. Einen zu niedrigen Betrag kann er erhöhen. Dieses Recht steht ihm aber nur zu, nachdem er über die Betriebskosten abgerechnet hat. Bevor die Anpassung des Vorauszahlungsbetrages vorgenommen werden darf, müssen Vermieter oder Mieter der anderen Mietpartei dies in Textform mitteilen. Textform heißt, das die Mitteilung nicht persönlich unterschrieben sein muss, sondern die Übermittlung per Telefax oder eMail geschehen kann.
Sternchen, Sie müssen nicht betteln.
Seien Sie vielmehr froh, daß Sie mit RM jemanden im Forum gefunden haben, der Ihnen kompetent Ihre Fragen beantworten kann.
Gruss det11
genau deshalb ärgere ich mich ja auch. Lesen kann ich, aber verstehen muss ich das "Rechtsanwalts-Deutsch" nicht unbedingt, oder!?
Vermutlich werden Sie gegen diese NKA nicht viel unternehmen können, ausser dass Sie sich die Beläge zeigen lassen und selbst nachrechnen, oder den VM/ seinen Bevollmächtigten bitten Ihnen die Abrechnung zu erklären.
Sie können aber dafür sorgen, dass die Kosten der GV in Zukunft gesenkt werden, indem Sie den VM schriftlich darauf hinweisen, dass die Versicherung zu teuer ist, und auffordern eine günstigere zu suchen. Ihr VM ist vomk GG verpflichtet die Nebenkosten im günstigen Rahmen zu halten, insbesondere sich Regelmässig über die günstigeren Anbieter für Strom und Versicherungen zu informieren, und diese ggf. zu wechseln.
Gleichzeitig ist VM nicht verpflichtet, sich des billigsten zu bedienen.
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 12.07.05, 15:10 Titel:
So ist es wenn die Mieter über die bösen Vermieter schimpfen, die kassieren nur eine Menge Kohle usw. Denken wir aber mal weter was zu der Verteuerung der Versicherung führt. Jeder kann es immer wieder hören, "Hagelschlag, Überschwemmung wegen Starkregen usw,". Die Schäden sind über diese Versicherung abgedekt und daher wird sie fast jedes Jahr teurer. Die Rechnung für diese Versicherung kommt nur einmal im Jahr und wenn sie jetzt auch noch teurer wird, muß unter Umständen der Vermieter in Vorlage treten, bis er die Kosten wieder an den Mieter weiter geben kann.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.