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(...)Ist es möglich, einen polnischen Staatsbürger, der nicht in Deutschland gemeldet ist, als Geschäftsführer für eine deutsche GmbH einzusetzen?(...)
Ja; sofern er in der Lage ist, die vertraglichen und gesetzlichen Aufgaben eines GF zu erfüllen.
Er darf nur nicht gegen die Kriterien des GmbHG verstossen:
Zitat:
GmbHG § 6
Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein....
GmbHG § 8
In der Anmeldung haben die Geschäftsführer zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 entgegenstehen, und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind...
_________________ Mit freundlichen Grüßen,
Joachim Wagener
Unverbindliche Aussage zur o.g. allgemeinen Sachverhaltsschilderung!
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