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EIn Fahrzeug wird in einer Straßensenke abgestellt, welche bei starken Regenfällen volläuft. Da der Wasserstand die untere Türkante des KFZ erreicht, dringt Wasser in das Wageninnere ein, so daß eine Instandsetzung erforderlich wird. Diese erstreckt sich sowohl auf das Mobiliar als auch auf die Fahrzeugelektrik, da der Motor von nun an ab und zu stottert.
Folgende Fragen:
1. Was ist laut Definition eine Überschwemmung? Ist der Tatbestand hier überhaupt gegeben?
2. Ist ein solcher Schaden von der Teilkasko-Versicherung abgedeckt, hier jeweils der Mobiliar- und der Elektrikschaden?
3. Inwiefern kann eine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden? Muß ich mich ständig nach dem in Kürze kommenden Wetter erkundigen? Hinweis: Der hier dargestellte Sachverhalt soll in einer für den Halter fremden Stadt passieren.
in den AKB ist Überschwemmung nicht definiert. Nach Kommentar (Prölss/Martin) liegt eine Überschwemmung vor bei Ausuferung von stehenden und fließenden Gewässern, außerdem Überflutung einer Straße infolge Starkregen.
Wenn der Schaden durch die unmittelbare Einwirkung des Wassers entstanden ist, liegt ein ersatzpflictiger Schaden der Teilkasko vor.
Grobe Fahlässigkeit dürfte allenfalls dann vorliegen, wenn für den Fahrer erkennbar war, dass der Straßenabschnitt mit großer Wahrscheinlichkeit demnächst überflutet werden wird. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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