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Kündigungsfrist bei ausgenutztem Dispo

 
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Northern
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 09:49    Titel: Kündigungsfrist bei ausgenutztem Dispo Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forenleser,

ich möchte Euch meine Geschichte in Einzelheiten ersparen. Wäre auch noch viel zu erregt, die Sachlage wohl einigermassen neutral zu schildern.

Deshalb habe ich lediglich die Frage: Gibt es eine Kündigungsfrist für ausgenutzte
Dispositionskredite? Oder kann mir meine Bank den Dispo sofort kündigen, den
offenen Saldo per sofort fälligstellen und anfangen, mein Gehalt zu pfänden?
Kündigen sollen sie ihn gerne, ich nehme auch einen eventuellen Schufa Eintrag in
Kauf. Aber habe ich dann einen gewissen Zeitraum, den die Bank mir einräumen muss,
dass ich ohne Restriktionen Ihrerseits, mein Konto ausgleichen kann?

Mein Dispo ist momentan mit Eur 4250,-- komplett ausgelastet und als Gehalt gehen
monatlich ca. Eur 2.100,-- auf diesem Konto ein.

Ich hatte mal im Internet gelesen, dass ausgenutzte Dispositionskredite eine Kündigungs-
frist von 12-18 Monaten hätten, je nach persönlicher Situation des Schuldners,
kann diesen Artikel aber leider nicht wiederfinden.

Da ich momentan noch alleinverdienender Familienvater bin, würde uns eine Gehaltspfändung an den Rand der Existenz bringen.
Von daher, bitte ich nur die Leute darum mir Tipps zu geben, die sich auch wirklich
auskennen. Ich brauche Verlässlichkeit sozusagen.

Bedanke mich schon einmal im Voraus und verbleibe mit dem Rat:

Hände weg von der Dresdner Bank

Gruß
North
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loop63
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 452
Wohnort: Bad Fallingbostel

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

zu den Kündigungsfristen kann ich nichts sagen, aber ich liefere Dir mal ein Link für die neuen Pfändungsfreigrenzen, die müssen m.E. auch die Banken in so einem Fall einhalten. Viel Glück und alles Gute.

www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?p=1390#post1390
_________________
Herzliche Grüße
Jens Rohde
www.svb-rohde.de

Mein Betrag stellt ausschließlich meine persönliche Meinung dar. Er ist weder als Rechtsberatung zu verstehen noch ersetzt er eine solche!
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Frap
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 167

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

In den AGB der Bank dürfte sinngemäß stehen:

"Innerhalb einer angemessenen Frist, mindestens 6 Wochen"

12-18 Monate halte ich für eine Ente.
_________________
Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hier hilft ein Blick in die AGB der Bank:

"19.5 Abwicklung nach einer Kündigung Im Falle einer Kündigung ohne Kündigungsfrist
wird die Bank dem Kunden für die Abwicklung (insbesondere für die Rückzahlung eines Kredits) eine angemessene Frist einräumen, soweit nicht eine sofortige Erledigung erforderlich ist (zum Beispiel bei der Kündigung des Scheckvertrages die Rückgabe der Scheckvordrucke)."

Was jetzt eine angemessene Frist ist hängt vom Einzelfall ab. Im Regelfall sollten 4 Wochen angemessen sein.

Also:
Schritt 1:Guthabenkonto bei andere Bank einrichten und Gehalt dahin umleiten.
Schritt 2: Alter Bank eine Rückführungsvereinbarung in monatlichen Raten anbieten
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