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Verfasst am: 01.08.05, 14:31 Titel: Warenimport mit oder ohne Einfuhrumsatzsteuer
Jemand möchte Waren aus dem Fernen Osten importieren.
Wie kann der Unternehmer die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen
a) ... der Unternehmer erhält die Waren ohne zur EUst veranlagt worden zu sein, weil der Zoll die Ware durchgewunken hat
b) ... der Zoll hat EUst berechnet und diese wird dann vom Postboten eingezogen?
a) kann der Unternehmer beim Finanzamt oder beim Zoll nachträglich um Veranlagung zur EUst bitten oder kann der Betrag einfach in die Umsatzsteuervoranmeldung eingetragen werden auch ohne Beleg?
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