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Verfasst am: 11.07.05, 12:19 Titel: Nebenkostenabrechnung aufgrund Schätzung
Schönen guten Tag erst mal. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Mietvertrag für eine 2-Zimmer-Wohnung lief von April - Oktober. Kurz vor Einzug wurde eine Ablesung der Zählerstände (Kalt-/Warmwasser, Heizung) durchgeführt, so dass bei Mietbeginn ein aktueller Stand vorlag. Die NK-Vorauszahlung wurde bei Einzug schon von 100 auf 150 € monatlich erhöht, da nach Aussage des Vermieters der Vormieter extrem hohe NK verbraucht hat. Bei Auszug aus der Wohnung wurden gemeinsam mit dem Nachmieter sämtliche Zählerstände abgelesen, mit beiden Unterschriften dokumentiert und dem Vermieter zugeschickt. Auf der Nebenkostenabrechnung, die jetzt zugeschickt wurde, wurden jetzt fast 700 € Nachzahlung gefordert mit dem Vermerk, der abgelesene Verbrauch wurde nicht berücksichtigt, sondern die NK aufgrund des Vorjahresverbrauchs geschätzt. Muss man diese Vorgehensweise akzeptieren oder kann man auf die Abrechnung des tatsächlichen Verbrauchs, der ja durch Wasseruhren bzw. Verdunsterröhrchen nachweisbar ist, bestehen? Danke schon im voraus für die Hilfe
Wenn ich davon ausgehe, dass der Verbrauch nach Vorjahreswerten geschätzt wurde, drängt sich mir die Vermutung auf, dass die Jahresablesung nicht durchgeführt werden konnte. Würde nämlich die Jahresablesung vorliegen, wäre der abgelesene Gesamtverbrauch an Einheiten nach Gradtagzahlen auf die Nutzer verteilt worden.
Im Anschluss stellt sich die Frage, nach welchem Verfahren der (geschätzte) Gesamtverbrauch der Wohnung auf die einzelnen Nutzer verteilt wurde.
Bei HKV nach dem Verdunsterprinzip liefern Zwischenablesungen nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt verwertbare Ergebnisse. Zwischenablesungen liefern nur dann verwertbare Ergebnisse, wenn zwischen Haupt- u. Zwischenablesung mehr als 400 und weniger als 800 Gradtagzahlen liegen. Diese Bedingung ist bei einer Ablesung zum Monatswechsel März/April erfüllt, zum Monatswechsel Oktober/November allerdings nicht. Die durch die Mieter ermittelten Werte sind also unbrauchbar. Ebenso wäre ein Ablesewert unbrauchbar, der per Monatswechsel Februar/März ermittelt wurde. Es stellt sich also die Frage, welcher Zeitraum gemeint sein könnte mit "kurz vor Einzug wurde eine Ablesung der Zählerstände (Kalt-/Warmwasser, Heizung) durchgeführt".
Auch wenn das Ergebnis nicht erfreulich ist, könnte die Schätzung nach § 9a Abs. 1 Heizkostenverordnung und die Aufteilung nach § 9b Abs. 3 Heizkosteverordnung durchaus zutreffend sein.
Die Ablesung vor Einzug erfolgte ca. Mitte - Ende März 2004, das genaue Datum weiß ich leider nicht mehr. Der Verbrauch bei den Verdunsterröhrchen lag bei ungefähr insgesamt 0,4, da die Wohnung Südseite lag, musste man kaum heizen. Die Heizkosten wurden laut Abrechnung so verteilt:
30 % Grundkosten Heizung : 3.338,63 : 1.580,96 m2 Wohnfl. = 2,111774 x 61,14 = 129,11
70 % Verbrauchsk.Heizung: 7.790,14 : 429,61 HKV-Einheiten = 18,133051 x 29,84 = 541,09
Anlage zu der Abrechnung war folgender Text: "Ihre Einheiten wurden nach ihrem Vorjahresverbrauch geschätzt, unter Berücksichtigung der Verbrauchstendenz aller abgelesenen Wohnung in der Liegenschaft (Faktor =1,02) = 29,25 (einh./Vorjahr) x 1,02 (Faktor) = 29,84 Einheiten
Soweit so gut, selbst wenn die eigene Heizkostenablesung zu ungenau gewesen ist, müsste aber zumindest der Wasserverbrauch genau berechnet werden, da Kalt- und Warmwasseruhren vorhanden waren. Hier wurden mir aber bei Warmwasser 53,87 M3 und bei Kaltwasser 83,39 m3 Wasser berechnet (ebenfalls Schätzung aufgrund Verbrauch Vorjahr), die Zähler ergaben aber einen Verbrauch von 5,851 m3 Kaltwasser und 2,258 m3 Warmwasser, das macht eine Differenz von über 50 m3 beim Warmwasser und sogar über 70 m3 beim Kaltwasser.
Selbst wenn die Jahresablesung nicht durchgeführt werden konnte, weil z. B. der Nachmieter nicht anwesend war, muss ich dann diese Abrechnung akzeptieren? Wie gesagt, mit der Heizkostenverteilung könnte ich ja noch leben, aber einen Wasserverbrauch von mehr als dem 10fachen als dem tatsächlich verbrauchten???? Das kann doch nicht sein Ich kann doch nicht dafür bestraft werden, dass mein Vormieter anscheinend den ganzen Tag das Wasser laufen ließ und mein Nachmieter die Ableser nicht in die Wohnung lässt
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 12.07.05, 15:23 Titel:
Eine Abrechnung auf Grund von Schätzungen braucht man nicht akzeptieren. Allerdings muß der Mieter auf eine Zwischenablesung (mit Heizung) bestehen. Hier enstehen natürlich zusätzlich Kosten, die vom Mieter getragen werden müssen.
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