Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Autokauf nicht ganz einfach?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Autokauf nicht ganz einfach?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
knotsch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 14:30    Titel: Autokauf nicht ganz einfach? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe von einem tollen Fall gehört...
Junge A sieht ein Auto und will sich dieses kaufen. Da er nicht genügend Geld auf der Seite hat, beschliesst er eine Finanzierung des gewünschten "heiligs Blechles".
Soweit so gut... zwei Raten bei der Kreditversicherung gehen schief und diese kündigt dem Jungen die Finanzierung... daraufhin wird ein Anwalt "A" eingeschaltet um die Forderung einzutreiben, was auch wunderbar funktioniert.
So das Auto ist bezahlt, der Junge denkt sich passt alles und hört auch von keiner Partei etwas... bis ihm auffällt, daß er noch den Fahrzeugbrief bekommen soll.
Die Kreditanstallt gibt den Brief nur raus,. wenn diese eine Rückmeldung der Anwaltskanzlei bekommt, daß die Forderung erledigt ist.
Auf mehrmaligen Nachfragens bei der Kanzlei "A" bekommt der Junge nach knapp 3 Monaten die Aussage - es sind noch knapp 30 Euros offen .. ??? ... Da der Junge seinen KFZ Brief haben will zahlt er die knapp 30 Euros und bittet den Anwalt "A" um MItteilung an das KReditinstitut um Freigabe des KFZ Briefes...
nach mehr als einem halben Jahr ist leider noch nichts passiert und so weiss der Junge nicht, was er noch tun soll.
Telefonate mit "A" werden nur auf eine Warteschlange mit anschliessendem Rauswurf aus der Leitung gelegt..
Faxe mit Nachweis der Versendens und Fristsetzungen erfolgen ebenso fruchtlos wie Einschreiben (mit Rückschein), die gar nicht angenommen werden!!!! .
Die Kreditfirma hat auch keine Rückmeldung bekommen, als der Junge mit einer Anzeige drohte - eine solche Anzeige oder KLage auf Herausgabe des KFZ Briefes würde dem Jungen weitere 500 - 1.000 Euros für den eigenen Anwalt kosten .!!!..
Was kann denn dieser Junge machen, damit er seinen KFZ Brief bekommt, da er sein Auto schon mehrmals verkaufen konnte, aber dies ohne Brief nicht geht...

Vielen Dank für viele Ideen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zum Anwalt gehen? Selbst klagen?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
knotsch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Junge zum Anwalt geht, dann muss er dessen Rechnung auch noch tragen. Obwohl die Erfolgschancen = 100% sind. und diese knapp 500 Euro will der Junge nicht auch noch zahlen.

Selbst klagen wurde dem Jungen nicht mitgeteilt, daß dies geht... Ohne Anwalt wurde gesagt - kein Klagen möglich...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Darauf wird es aber hinauslaufen, daß er sich einen Anwalt nehmen muß, um an den Brief zu kommen. Dies wäre dann eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Vielleicht gibt es die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe, falls entsprechende Verdienstgrenzen nicht überschritten werden.

Mit welcher Begründung wird denn die Herausgabe des Kfz-Briefes verweigert ?

Eventuell käme auch u.U. eine Anzeige wg. Unterschlagung in Betracht, falls wirklich kein Grund vorliegt, den Brief einzubehalten.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
knotsch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die interessante Idee.
Also es gibt definitiv keinen Grund, den KFZ Brief nicht rauszugeben. Geld ist bezahlt, Zinsen oder sonstige Kosten bereits zu Anfang des Jahres erledigt. Trotz mehrmaligen Anschreibens an "A" erhält der Junge keine Reaktion auf seine Versuche mit "A" in aktiven Kontakt zu treten...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

D.h. der Kreditgeber rückt den Brief nur raus, wenn der Anwalt, der das Inkassoverfahren betrieben hat, sein Ok gegeben hat.

Wurde die Kreditfirma über die Handlungsweise des Anwaltes informiert ?

Bevor eine Klage eingereicht wird, würde ich dem Anwalt letztmalig per Einschreiben / Einwurf (nicht Rückschein, beim Einwurfeinschreiben bestätigt der Postbote das der Brief eingegangen ist. Der Empfänger kann also die Annahme nicht verweigern) eine Nachfrist zur Herausgabe des Briefes setzen. Gleichzeitig den Kreditgeber informieren.

Anschließend bleibt nichts anderes übrig, als Klage auf Herausgabe des Kfz-Briefes einzureichen.

Die Amtsgerichte haben soweit ich weiß, auch noch soetwas wie eine anwaltliche Beratungsstelle, um nicht gleich einen Anwalt aufzusuchen. Glaube ich jedenfalls.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
knotsch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 11.07.05, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

ok danke vielmals, ich werde das dem Jungen mal weiterleiten.
Der Brief als Einschreiben Rückschein ist schon ende letzter Woche rausgegangen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 12.07.05, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Einschreiben wg. Nichtabholung wieder zurück kommt, würde ich auf jeden Fall noch mal als Einwurf Einschreiben verschicken. Sicherer ist das auf jeden Fall.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.