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Verfasst am: 11.07.05, 14:30 Titel: Autokauf nicht ganz einfach?
Hallo,
ich habe von einem tollen Fall gehört...
Junge A sieht ein Auto und will sich dieses kaufen. Da er nicht genügend Geld auf der Seite hat, beschliesst er eine Finanzierung des gewünschten "heiligs Blechles".
Soweit so gut... zwei Raten bei der Kreditversicherung gehen schief und diese kündigt dem Jungen die Finanzierung... daraufhin wird ein Anwalt "A" eingeschaltet um die Forderung einzutreiben, was auch wunderbar funktioniert.
So das Auto ist bezahlt, der Junge denkt sich passt alles und hört auch von keiner Partei etwas... bis ihm auffällt, daß er noch den Fahrzeugbrief bekommen soll.
Die Kreditanstallt gibt den Brief nur raus,. wenn diese eine Rückmeldung der Anwaltskanzlei bekommt, daß die Forderung erledigt ist.
Auf mehrmaligen Nachfragens bei der Kanzlei "A" bekommt der Junge nach knapp 3 Monaten die Aussage - es sind noch knapp 30 Euros offen .. ??? ... Da der Junge seinen KFZ Brief haben will zahlt er die knapp 30 Euros und bittet den Anwalt "A" um MItteilung an das KReditinstitut um Freigabe des KFZ Briefes...
nach mehr als einem halben Jahr ist leider noch nichts passiert und so weiss der Junge nicht, was er noch tun soll.
Telefonate mit "A" werden nur auf eine Warteschlange mit anschliessendem Rauswurf aus der Leitung gelegt..
Faxe mit Nachweis der Versendens und Fristsetzungen erfolgen ebenso fruchtlos wie Einschreiben (mit Rückschein), die gar nicht angenommen werden!!!! .
Die Kreditfirma hat auch keine Rückmeldung bekommen, als der Junge mit einer Anzeige drohte - eine solche Anzeige oder KLage auf Herausgabe des KFZ Briefes würde dem Jungen weitere 500 - 1.000 Euros für den eigenen Anwalt kosten .!!!..
Was kann denn dieser Junge machen, damit er seinen KFZ Brief bekommt, da er sein Auto schon mehrmals verkaufen konnte, aber dies ohne Brief nicht geht...
Zum Anwalt gehen? Selbst klagen? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Wenn der Junge zum Anwalt geht, dann muss er dessen Rechnung auch noch tragen. Obwohl die Erfolgschancen = 100% sind. und diese knapp 500 Euro will der Junge nicht auch noch zahlen.
Selbst klagen wurde dem Jungen nicht mitgeteilt, daß dies geht... Ohne Anwalt wurde gesagt - kein Klagen möglich...
Darauf wird es aber hinauslaufen, daß er sich einen Anwalt nehmen muß, um an den Brief zu kommen. Dies wäre dann eine zivilrechtliche Angelegenheit.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfe, falls entsprechende Verdienstgrenzen nicht überschritten werden.
Mit welcher Begründung wird denn die Herausgabe des Kfz-Briefes verweigert ?
Eventuell käme auch u.U. eine Anzeige wg. Unterschlagung in Betracht, falls wirklich kein Grund vorliegt, den Brief einzubehalten. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Danke für die interessante Idee.
Also es gibt definitiv keinen Grund, den KFZ Brief nicht rauszugeben. Geld ist bezahlt, Zinsen oder sonstige Kosten bereits zu Anfang des Jahres erledigt. Trotz mehrmaligen Anschreibens an "A" erhält der Junge keine Reaktion auf seine Versuche mit "A" in aktiven Kontakt zu treten...
D.h. der Kreditgeber rückt den Brief nur raus, wenn der Anwalt, der das Inkassoverfahren betrieben hat, sein Ok gegeben hat.
Wurde die Kreditfirma über die Handlungsweise des Anwaltes informiert ?
Bevor eine Klage eingereicht wird, würde ich dem Anwalt letztmalig per Einschreiben / Einwurf (nicht Rückschein, beim Einwurfeinschreiben bestätigt der Postbote das der Brief eingegangen ist. Der Empfänger kann also die Annahme nicht verweigern) eine Nachfrist zur Herausgabe des Briefes setzen. Gleichzeitig den Kreditgeber informieren.
Anschließend bleibt nichts anderes übrig, als Klage auf Herausgabe des Kfz-Briefes einzureichen.
Die Amtsgerichte haben soweit ich weiß, auch noch soetwas wie eine anwaltliche Beratungsstelle, um nicht gleich einen Anwalt aufzusuchen. Glaube ich jedenfalls. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Wenn das Einschreiben wg. Nichtabholung wieder zurück kommt, würde ich auf jeden Fall noch mal als Einwurf Einschreiben verschicken. Sicherer ist das auf jeden Fall. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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