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Verfasst am: 11.07.05, 14:32 Titel: Umwandlung Verein in GmbH - Wer ist Gesellschafter
Hallo
Es ist ja möglich, einen Verein in eine GmbH - oder auch eine andere Gesellschaftsform - umzuwandeln. Wer wird denn dann der Gesellschafter der neuen GmbH?
Und eine zweite Frage: kann dies rückwirkend Folgen haben? Wenn Beispielsweise ein e.V. mit Gemeinnützigkeit eine staatliche Förderung für die Durchführung ihres satzungsgemäßen Auftrags bekommen hat. Als Beispiel: Ein e.V. (gemeinnützig) wird Träger eines Jugendfreizeitheims, bekommt das Gelände und das Haus von der Stadt hierfür übertragen. Nun will der e.V. sich in eine GmbH umwandeln und das Haus und Grundstück anderweitig verwenden. Wäre das dann Pech der Stadt?
Hallo,
Grundlage für eine solche Umwandlung ist das Umwandlungsgesetz (UmwG), bei Beteiligung rechtsfähiger Vereine insbesondere die §§ 272 ff.
Die Umwandlung kann nur in eine Kapitalgesellschaft oder eine eingetragene Genossenschaft erfolgen.
Was mit dem Vermögen eines gemeinnützigen Vereines geschieht, der sich dementsprechend umwandelt, entzieht sich meiner Kenntnis. Da es sich aber um steuerbegünstigtes Kapital handelt, könnte ich mir vorstellen, dass dieses an die in der Satzung dafür festgelegte gemeinnützige, juristische Person, bzw., falls eine solche nicht vorgesehen ist, an den Fiskus fällt.
Nicht vorstellen kann ich mir, dass dieses steuerbegünstigte Kapital plötzlich an eine Gesellschaft von Anteilseignern oder Genossen, also quasi in Privatbesitz übergeht.
Man sollte dieses Thema rechtzeitig mit dem zuständigen Finanzamt besprechen!
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