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Noch eine zweite Frage, etwas anderes Themengebiet:
ich arbeite in einem Verband, der rechtlich wohl als Personenvereinigung zu verstehen ist (ein Jugendverband, wie die Mitglieder des DBJR www.dbjr.de). Diese Personenvereinigung hat als Vermögensträger einen Verein gegründet.
Wenn ich das richtig verstanden habe, muss es aber eine deutliche Trennung zwischen beidem geben, sonst wäre es möglich, wegen Durchgriffshaftung, auf der Vermögen des Vereins zuzugreifen. Wann ist denn diese deutliche Trennung gegeben?
Die Methode, den Verein an den Verband zu binden, ist, dass der Vorstand des Verbandes die Mitglieder des Vereins zu 100% benennt. Ich kenne Variationen davon, wo ein Drittel durch den Verband, ein weiteres Drittel durch eine Unterorganisation des Verbandes und ein letztes Drittel der Mitglieder durch die Mitglieder selber benannt werden. Würde so etwas für die deutliche Trennung ausreichen?
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