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Verfasst am: 11.07.05, 16:19 Titel: Gerichtsvollzieher streicht Titel "Rechstanwalt" n
Durch verschiedene erfolgreiche EV-Anträge (eMail Spam, SMS Spam, etc.) ,sind die Verfügungen immer vom jeweiligen zuständigen GV dem Antragsgegner formal zugestellt wurden.
Auf der Postübergabeurkunde steht RECHTSANWALT - Name - ;
Obwohl dieser eindeutig kein Rechtsanwalt ist.
Steht auch weder in der Antragsschrift noch woanders, dass der Antragsteller Rechtsanwalt ist; Gericht ist immer Amtsgericht; auch kein Landgericht.
Hat sich der jemand nach § 132a StGB strafbar gemacht, obwohl er die Bezeichnung Rechtsanwalt nicht eintrug bzw. stehen ließ?
Evtl., wenn es absichtlich seitens der betreffenden Person geschehen wäre. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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