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Verfasst am: 11.07.05, 22:50 Titel: nur noch zum lachen mit den mietern!
nach langem hin und her haben wir uns heute entschieden, nachdem wir versuchen die mieter seit über einem jahr aus der wohnung zu bekommen das tv abzuschalten. dazu muss man sagen, dass die die miete zahlen, wann sie wollen und die mieterhöhung von 54€ noch nie bezahlt haben! Ferner haben sie mündl. gekündigt un einen tag vor ablauf schriftlich zu grunde gelegt, dass sie nicht ausziehen können. wir haben uns aber darauf verlassen und sie freundin unseres sohnes sitzt nun auf der straße... mit dem brief hat er ja zugegeben, dass er gekündigt hat! normalerweiße läuft es doch nach dem motto "gekündigt is gekündigt" also pech gehabt. die müssen doch dann raus oder? ferner müssen sie ja auch das hotel für den neuen mieter zahlen, solange sie da noch drin sin. die weigern sich aber über alles auszuziehen und erzählen im ort rum, dass sie es solange rauszogern wie nur möglich... so wie gesagt, dann hatten wir heute die schnautze voll und ihnen das tv abgeschaltet. die haben darauf hin die polizei gerufen. diese konnte aber nichts machen, da wir die anlage und das kabel von unserem geld gekauft haben und sie nichts dafür bezahlen. wie bekommen wir die am schnellsten rauß????
Also im Grunde genommen haben Ihre Mieter garnicht gekündigt.
Eine Kündigung bedarf nämlich der Schriftform, d.h. sie muss schriftlich mitgetelt und unterschrieben werden. Also wäre diese sogar schon nichtig, wenn sie nicht unterschrieben worden wäre, und in diesem Fall ist sie ja noch nicht ein mal geschrieben worden.
Umgekehrt könnten Sie jetzt auch verlangen, dass Ihre Mieter bleiben, wenn Sie daran Interessiert wären.
Ich nehme an, dass Sie mit diesen Mietern in dem selben Haus wohnen. Ist das vielleicht ein 2-Fam. Haus?
Stimmt, ohne schriftliche Kündigung hilft gar nichts. Zu welcher Höhe ist denn die nicht bezahlte Mieterhöhung inzwischen aufgelaufen? Ggf. hier eine vermieterseitige Kündigung aussprechen:
1. dauernd unpünktliche Mietzahlungen
2. durch Nichtzahlung der Mieterhöhung stehen zum Kündigungszeitpunkt X € aus
Dies als Begründung für eine ausserodentliche, fristlose Kündigung, hilfsweise ordentlich. Falls möglich, da 2 Familienhaus: unbegründete erleichterte Kündigung mit 6 monatiger Frist. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Verfasst am: 12.07.05, 08:34 Titel: Re: nur noch zum lachen mit den mietern!
Es ist zum lachen mit manchen Vermietern!
steam007 hat folgendes geschrieben::
nach langem hin und her haben wir uns heute entschieden, nachdem wir versuchen die mieter seit über einem jahr aus der wohnung zu bekommen das tv abzuschalten. ... die mieterhöhung von 54€ noch nie bezahlt haben!
Ferner haben sie mündl. gekündigt un einen tag vor ablauf schriftlich zu grunde gelegt, dass sie nicht ausziehen können. wir haben uns aber darauf verlassen und sie freundin unseres sohnes sitzt nun auf der straße... mit dem brief hat er ja zugegeben, dass er gekündigt hat! normalerweiße läuft es doch nach dem motto "gekündigt is gekündigt" also pech gehabt. die müssen doch dann raus oder? ferner müssen sie ja auch das hotel für den neuen mieter zahlen, ...
Wenn man einen Mieter aus der Wohnung haben will, muss man das Mietverhältnis kündigen. Zur Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum muss beim Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen. Dass die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses schriftlich erfolgen muss, zählt zu den eigentlich unverzichtbaren Grundkenntnissen für jeden Vermieter.
Zieht der Mieter nach einer wirksamen Kündigung nicht aus, muss der Vermeiter auf Räumung und Herausgabe klagen. Dies ist selbstverständlich mit Kosten verbunden, die vom Vermieter vorgestreckt werden müssen. Die Kostenentscheidung folgt dann dem Ausgang des Verfahrens.
Das Schriftformerfordernis für die Kündigung gilt auch für den Mieter. Da eine mündliche Kündigung des Mieters unwirksam ist, hat der Vermeiter auch keinen Schadenersatzanspruch, wenn der Wohnraummieter trotz mündlicher Kündigung nicht auszieht.
Für eine Erhöhung der Nettomiete ist, mit Ausnahme der Modernisierungsumlage, immer die Zustimmung des Mieters erforderlich. Die weiteren Voraussetzungen für eine wirksame Mieterhöhung will ich hier nicht errörtern. Stimmt der Mieter einen wirksamen Mieterhähungsverlangen nicht zu, muss der Vermieter die Zustimmung einklagen. Unterlässt der Vermeiter die Klage, gibt es auch keine Mieterhöhung und der geforderte Erhöhungsbetrag wird nicht fällig.
2. durch Nichtzahlung der Mieterhöhung stehen zum Kündigungszeitpunkt X € aus
Man sollte darauf achten, dass der Rückstand mindestens die Höhe von zwei Monatsmieten übersteigt. Vorausgesetzt die Mieterhöhung war berechtigt, und in angemessener Höhe.
Falls möglich, da 2 Familienhaus: unbegründete erleichterte Kündigung mit 6 monatiger Frist.
Mit um drei Monate erhöhter Frist, nicht mit 6monatiger Frist. Das können nach §573c BGB je nach Mietdauer bis zu 12 Monate sein, abgesehen davon, dass es im Mietvertrag anders geregelt sein kann. (zum Nachteil des VM z.B.) _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
dann schalten Sie mal schnell wieder das tv ein, das ist nämlich Nötigung, einen Mieter mit derlei Methoden aus der Wohnung vertreiben zu wollen.
Jade
Das ist ein Tatbestand, der dem VM erstmal nachgewiesen werden muss.
So wie ich dass verstanden habe, hat der VM die Sat-Anlage abgebaut, weil er festgestellt aht, dass diese mögliche Gefahr eines Blitzeinschlags erhöht, und der Nachbar von gegenüber hat sich schon öfters beschwert, wie s.....e die Schüssel auf dem Dach aussieht, und mit dem will der VM wirklich keinen Ärger haben.
Natürlich stimmt der VM der Montage einer neuen Schüssel zu:
a) solange diese von einem Fachbetrieb ordnungsgemäs montiert und angeschlossen wird.
b) sie an einer nicht auffälligen Stelle angebracht wird.
c) der Mieter alle anfallenden Kosten trägt.
Und wo ist da die Nötigung?
PS: Bevor ich wieder erbosste Antworten bekomme: es ist vielleicht weit her geholt, aber ich hatte gerade Zeit zu fantasieren, und dabei fallen mir oft Dinge ein, die manche Leute anders sehen, also habt bitte Nachsicht...
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