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recht.de :: Thema anzeigen - Terassenabstand zur Grenze ??
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Terassenabstand zur Grenze ??

 
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Gast100
Gast





BeitragVerfasst am: 16.10.04, 13:32    Titel: Terassenabstand zur Grenze ?? Antworten mit Zitat

Wieviel Abstand muss mein Nachbar zur Grundstücksgrenze mit seiner Terasse
einhalten?
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appel
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

gem. Bayr. Bauordnung ist eine Terrasse eine
unbedeutende bauliche Anlage, deshalb gilt kein
Anstandsmaß zur Grenze
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.10.04, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Schauen Si ein die Bauordnung Ihres Bundeslandes.

http://www.feuertrutz.de/
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Gast100
Gast





BeitragVerfasst am: 19.10.04, 22:39    Titel: Terassenabstand zur Grenze Antworten mit Zitat

Danke GAST..... für die Info finde aber leider nichts passendes zur o.g Sache.
Zuständig ist Hessen.
MfG
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